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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
Seite
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(11XI. ABSCHNITT.Die Freiheit der Handlung muss beste-hen, die Freiheit über die Waaren zu re-guliren, ist jedem freien Staate eigen.Dass Auswärtige in unserem Staate gegenunseren Willen unter sich handlen kön-nen, ist durch kein Gesäze bestimmt, durchkeine Gewohnheit eingeführt noch herge-bracht. Dass Auswärtige die Vortheile derHandlung an sich ziehen, deren unsereMitbürger fähig sind, solches schreibt dieFreiheit der Handlung nicht vor. Unse-ren Nuzen in unserem Staate zu suchen,bleibt uns mehr eigen, als jenen derFremdlingen.XII. ABSCHNITT.Der Berger gestehet durch diese Säzesich betroffen. Er hätte besser gestanden,dadurch überzeugt worden zu seyn. LEU-BERUS steift sich auf die Gewohnheit, sorechtmässig eingeführt ist; der Wider-sprecher ENGELBRECHT schmälert dieselbeaus keinem Grunde. MARQUARDUS undSCOTTELIUS folgen dem LEUBERUS mit gu-ten Vernunftschlüssen, welche aus einerrechtmässigen Gewohnheit hergeleitet wer-den. Last MULCZ sich auf ein hambur-gisches Schreiben, auf die hamburgischeStapel-Gewohnheit berufen, dem PFEFFIN-GER können wir hier nicht beipflichten,welcher die Gewohnheiten der Handlungs-stätten gegen sich hat. Im übrigen ge-braucher