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Zehntes Hauptstück. Von der mehrfachen Verschul-dung und von dem Rückfalle - - - - - * j5i
Elftes Hauptstück. Von der Verbindlichkeit, Ge-nugthuung wegen einer Vergehung zu leisten " ~ 77
ZWEYTER THE IL,
Von den einzelnen Vergehen,
ERSTES BUCHVon den Vergehen, deren Bestrafung für dieGerichte gehört.Erste Abtheilung. Von den Vergehen, deren sich einjeder Unterthan schuldig machen kann,
I. Von dem H oc hverrathe ------ --™
II. Von den Vergehen gegen die Würde des Staats-oberhauptes -----^------82
III. Von den Vergehen gegen die Verfassung des Staates 84
IV. Von den Vergehen gegen die äufsere Sicherheit
des Staates ----i------i-*86i
V. Von den Vergehen gegen die Selbstständigkeit desStaates und von den Vergehen gegen die Unverletz-lichkeit des Staatsgebietes ---•»---_ 89
VI. Von den Vergehen gegen die Macht des Staates 904
VII. Von den Vergehen , durch welche der der Regie-rung gebührende Gehorsam verletzt oder gefährdet wird 9 i
VIII. Von den Vergehen der Bestechung und der Be-stechlichkeit ■ «■ t ' -. ■ - t < - - ■ .1 :\ti.lir_ ;•' V "' g3
IX,. Von dem Vergehn der Befreyung aus der Haft - 94
X. Von den Vergehen angemafster Vorrechte und an-gemafster Gewalt i---!r.r.T. i-.gfi
XI. Von den Vergehen, durch welche der Rechtsfriede
im S^ate verlotzt oder gefährdet wird - ,- - -. g j
XII. Von don Vergehen, welche den Staat in mehrerenoder, n,ach der Verschiedenheit der Fälle, in ver- •
■ schiodenen Beziehungen beeinträchtigen oder gefährden 400