Zu der Apologia.selb sein Schwester ehelichen verheuraten wollen / allesohne sein vnd seiner Landt entgeltnus / vnnd wir aberdieser Zeit der schweren Kriegsläuff vnd anderer merck-licher geschäfft halber mit den genanten Hertzogen zuSachsen / nicht entlichen handlen mögen / das wir dem-nach den gemelten Hertzog Johanßen von Cleve zuge-sagt haben / vnnd thun das wissentlich in Krafft diesesBrieffs / das wir dieselben Herꝛtzogen zu Sachsen inzweyen Jahren / dem negst vmb jhr vorberührte Forde-rung vnd Gerechtigkeit zu frieden stellen sollen / vnd wol-len / Also dz sie sich der gäntzlichen verziehen vnd begeben /alles ohn vnsers lieben Oheim Hertzogs Johanßenvon Cleve vn seiner Landt vn Leuth schaden vn entgelt-nus, Mit Vhrkundt dieses Brieffs, besigelt mit vn-serlichen anhangenden Insigel. Geben zu Preussen,den siebenzehenden Tag / geß Monats Julij / Anno de-cimo sexto, vnsers Reichs / deß Römischen in ein vnddreysigsten / vnd deß Hungarischen in sieben vnd zwein-tzigsten Jahren / etc.Per Regem.Pro Copia cum Originali collationata& concordante.Johann Daniels Notar:Hermannus Constbrach.ENDE
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
Entstehung
Seite
43
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten