Beylagen /34vnnd thun Kundt allermeñiglich / als der HochgeborneWilhelm Hertzog zu Gülch vnd Berg / vnser lieber O-NNB.heim / Fürst vnd Schatt / zwey Hertzogthumb mit Na-men Gülch vnd Berg/ꝛc. So von vns vnd dem heiligenReich zu Lehen rühren / Ihme halb / vnd noch zur zeit kei-nen Ehelichen Mannlichen Leibserben hat / haben wirgütlich betracht / vnd ohnangesehen / des bemelten vnserslieben Oheimen deß Hertzogen von Gülch/ꝛc. getrewenBenemerita. vnd nutzlichsten Dienst / so er vns / vnd dem heilig: Reichin mennigsteltige wege bewisen hat / noch Tägligs thut /vnd künfftiglich wol thun mag vnnd soll / auß sondernGnaden / vnd auff sein fleissig demütig bitten / vnd ersu-chen / auch damit die berührte Hertzogthumb vn Graff-aliarario.schafft Rauenspurg/ nach seinem abgang (besonder die-weil etliche guͦtter/ der benanter zu mehr Hertzogthum̅/an andere Ende fallen möchten) nicht zertrent / noch vnsIntelligit fornoch dem Reich deßhalben also nutzlich vnd wolgedienttasse ChurflPfaltz.wirde / vnnd darauff mit gutem Rath / wolbedachtemMuth / eigner Bewegung / vnd rechter wissen / Ihme diefreyheit / vnd gnaden gethan / vnnd sein ehliche Tochtermit Namen Maria / oder ob dieselbige mit Todt ver-gienge / vnd der genant Hertzog von Gülch ein andereTochter vberkommen wirde / auch dieselb vnd Jedwede-re / Eheliche Männliche Leibs Erben / der gedachter Je-ner Hertzogthumb / vnd Graffschafft / mit Ihren Zuge-herungen / nach seinem abgang / Lehen würdig / vehig vnentpfenglich gemacht / Thun geben vnd machen sie alsoder
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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34
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