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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Zu der Apologia.23tzog zu Gülch / Cleve / vnd Berg / Graff zu der Marckvnnd Rauenspurg / Herrzu Rauenstein / vnser lieberOheim / Schwager vnd Fürst / persönlich vor vns kom-men ist vnd hat vns demüttiglich angeruffen vnd gebet-ten. Das wir als Erwoͤlter vn̄ Regierender RoͤmischerKeyser / ihme vnd seinen Lehens Erben / alle vnd jeglicheseine Lehen vnd Regalia / der Lande / Fürstenthumben /v Hertzogthumben zu Guͤlch / zu Cleve / v zum Berg /auch die Graffschafften zu der Marck vn Rauenspurg,vnd die Herrschafft zu Genep / rc. sampt allen andern sei-nen Herrschafften vnd Lehenschafften / Schlössern / Ve-sten / Stätten / Märckte / Dörffern / Renten / Nutzen /Güttern / Gülten / Rechten / Gerichten / Bannen / freyenStuehlen / Wildbannen / Wälden / Wiesen / Ackern /Wassern / Wasserflüssen / Wannen / Weyden / Teithen /Fischereyen / Zöllen / Geleiden / Fahnen / Panieren /Strassen / Gebiethen / Berg / Bergwercken / Müntzen /Mühlen / Thalen / Eben / vnd allen andern Jhren zuge-höringen / Wie die genandt seyn / nichts außgenommen /noch hindan gesetzt / vnd mit allen Rechten / Als dan dievon seinen Vorderen Eltern an Ihnen kommen / vnndgefallen seyn / vnd von vns / vnd dem Heiligen Reich zuLehenrühren / zuvergleichen gnediglich gerüheten / deßhaben wir angesehen / solch deß genanten vnsers liebenOheim / Schwagern vnd Fürsten / Hertzog Wilhelmszu Gülch / rc. demütig vn zimlich bitt / auch die getrewen /willigen / Angenehmen / Nutzlichen vnd wol ersprieß-C iij

NB.