Zu der Apologia.besigelt vor vns haben fürbracht / zu erkennen gegeben /wie er seine Regalia vnd Lehen in eygner Person zu em-pfahen willig were / aber dieser Zeit mit mercklichen An-ligen vnd Geschefften / vnd sonderlich / Anfechtung vndAnstoß seiner Landt beladen / Deßhalben er dißmals zuvns an vnsern Kayserlichen Hoff mit seiner selbst Per-son / nicht hab kommen mögen / als er dann zu thun schul-dig were / vnd gern thete.Vnd vns darauff demuͤhtiglichen angeruffen vndbitten lassen / Daß wir ihme die Hertzogthumb / vnndFürstenthumb Gülch / vnd zu dem Berg / v die Graff-schafft Ravenspurg / vnd alle andere seine Herrschafftvnd Lehenschafft / mit sambt allen vnd jeglichen ihrenFürstlichen Würdigkeiten / Ehren / Herrligkeitten / Herr-schafften / Graven / Herrn / Mannen / Manschafften /Eygenschafften / Pfandtschafften / Rittern / Knechten /Landen / Leuthen / Schlössern / vesten Städten / Man-lehen / Dörffern / Renten / Nutzen / Güttern / Gültten /Rechten / Gerichten / Wiltbannen / Wälden / Wiesen /Eckern / Wassern / Wasserflüssen / Wayden / Teichen /Vischereyen / Zollen / Glaytten / Fahnen / Panieren /Strassen / Gebieten / Bergen / Bergwercken / Mün-tzen / Mühlen / Thalen / Elen / vnd allen andern ihrenZugehörungen / wie die genant seyn / nichts außgenom-men / noch hindan gesetzet / mit allen Rechten / Alßdanndie von vns / vnd dem heiligen Reich zu Lehen rühren / zuseinem Rechten zu verleihen / gnediglich geruhen.
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Seite
9
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