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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
Entstehung
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160zweyer oder mehr Rathspersohnen ihnen, den schuldtigen oderdißfals strafwirdigen burgeren, die Pfandtschafft 24) oder executiondurch ihren unß mitveraideten Botten ankhundtigen und, beyverspiertem ungehorsamb oder verzug, durch mitel der würckhlicherexecution und distraction auf ir gereides und, dha 25) selbigesnicht zuereichen würde, auf ir ungereides, in berirter unser Stattund burgerschafft oder vorbestimbten limiten gelegen (iedoch mitverhüett= und einziehung aller unzimblicher kösten) verfahren undalso die Creditoren clagloß stellen mögen, und damit solches destofüeglicher und bestendtiger geschechen khönne, wollen wir ietzodaran sein, anordtenen und verschaffen, daß aus unseren hofs-leuthen, inn unser burgerschafft daselbsten geseßen, inn ansehung dieStatt 26) auf unsere hofsgueter von anfang gebauet und unßdeßhalb noch verpflichtet ist, zu den anderen unseren hofsscheffenetliche von den bestbequemen burgeren unß praesentirt, daraußzween zue scheffen mit angenommen, im Gericht und obangeregtensachen gebrauchet, sie folgents inn der absterbender platz biß aufden anzahl 27) der sieben persohnen, wie von alters herbracht,gestelt, eingerechnet und darinn also biß zu den ewigen tagencontinuirt werden, welliche zuesambt ernennten des zeitlichen Burger-maisters Rathleuthen auf erfordern al solchen verhör oder iedenexecutions und distractions actibus inn den aydtspflichten, damitsie uns und unseren Scheffenstuel also verwandt sein werden,beywohnen, 23) und daß (das) gemeine Landt, wie gleichfals unserund unsers hofs recht und gebier inn acht nemmen sollen. Aufden fahl (Fall) aber einige bemelter unser burger schuldener ubergedachtes Burgermaisters, unser beysitzender Scheffen und seinerRathleute schluß und urteil in denen sachen alß obgedacht sichbeschweren, oder doch ichtwas bestendtigs, welches zu laesionanleitung geben mochte, vorzubringen heten, sollen sie mit unserenAmbtleuthen, wen 22) sie darumb angesuecht wurden, sich bey-sammen thuen, mit ihnen unterreden, berathschlagen, und durchihre vermittelung dieselbe sache zu vergleichen understehen, 30) auchdergestalt alß vil möglich mit den wenigisten kösten hinlagenerörtteren und verabscheidten, oder dae solches entstehen **) wurdeund sie sich darüber mit ietzt gedachten unseren Ambtleuthen einermeinung, noch die parteyen under sich nit vergleichen khöndten,der verfolg an unß oder unsere Regierung ohne weitleuffigkeitund ander mitel gelangen und eines rechtlichen bescheidts gewertig