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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
Entstehung
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170Nachtragzu Seite 124 (als Note 41 a).Mülheim am Rhein ist im Bereiche der uralten Dorfschaft Buchheimund des Buchenforstes entstanden und war mit seinen Höfen und Hofeshörigen,wie eine Urkunde des Domküsters Hugo von 1152 lehrt, (vgl. Kremer Beitr.zur Gülich und Berg. Geſch. III, Urkk. S. 44 f.) dem Frohnhofe der KölnerDomküsterei zu Buchheim unmittelbar untergeben, die auch das Patronat derPfarre Buchheim⸗Mülheim beſaß. Als ſich um die Höfe und Güter, welcheinsbesondere die Abteien Altenberg und St. Pantaleon in Köln so wie dasKloster Dünwald zu Mülheim besaßen, eine Dorfschaft (villa) und aus derVogtei der Bergischen Dynasten zu Buchheim und Mülheim deren Landeshoheitentwickelt hatte, verblieb dem Kölner Domküster die Lehnsherrlichkeit an beidenOrten, weshalb der Letztere dem Herzog von Berg als Landes⸗ und Gerichts-herrn die sieben Schöffen zu den drei ungebotenen Gedingen zu stellen hatte.(S. das Weistum zu Mülheim und Buchheim, Arch. f. d. Gesch. des NiederrbVII, S. 302306). Dem Orte Mülheim (Mulinheim, Molenheym), den dieBergischen Grafen, wie es scheint, früh als Stützpunkt gegen das Erzstiftund die Stadt Köln benutzten und deshalb zu befestigen suchten, verlieh, soviel bekannt, zuerst Graf Adolf VI. von Berg unter Einschluß von vier Güternzu Buchheim mit Urkunde vom 7. März 1322 (s. Lacomblet, Urkundenbuch III189) städtische Freiheit und Verfassung. Die Bürger (oppidani) von Mülheimwurden demnach gleich den übrigen Städten der Grafschaft Berg von allenlandesherrlichen Schatzungen (exactionibus) befreit, die künftig von ihnen etwazu erwerbenden Güter, welche bereits steuer⸗ und dienstpflichtig waren, jedochausgenommen. Wie jene Urkunde und die mit ihr gleichlautende Gerhardsdes Erstgeborenen von Jülich als Grafen von Berg und Ravensberg d. d. 28.Mai 1350 bestimmte, hatten die Bürger alljährlich auf St. Ulrichs=Abend(3. Juli) einen Schöffen zu dem Gerichte bei derBerenkubbe (an welchebis in die neueren Zeiten der Berenhof, d. h. der Hof, wo der Schweinsbäroder Zuchteber gehalten wurde, erinnerte) zu entsenden und vor diesem Gerichte,dem sie auch alle Verbrecher und Übertreter innerhalb des Orts zur Aburteilungüberweisen mußten, persönlich zu erscheinen. Spätere Privilegienbriefe derBergischen Landesfürsten (von 1363 bis 1730 reichend) bestätigten und erweitertendie Rechte des in Urkunden von 1363, 1377, 1387 und 1393 ausdrücklich alsStadt bezeichneten und als wichtige Zollstätte zumal im 15. Jahrhunderteöfter genannten Orts. Da indessen die den Bürgern Mülheims noch durchUrkunde Herzogs Wilhelm I. von Berg vom 14. Mai 1393 zugestandeneeigene Befestigung der Stadt mit Mauern und Gräben nicht zur Durchführungkam und Wilhelms Sohn Adolf I. durch Erzbischof Dietrich II. und die StadtKöln sowie durch Entscheidung Königs Sigismund 1417 genötigt wurde, dievon ihm bei Mülheim angelegten Festungswerke zu schleifen und sich dererneuerten Vorschrift, daß zwischen Zündorf und Nieder=Rheindorf kein Bollwerkam Rheinufer entstehen dürfe, zu unterwerfen, behielt für den unbefestigtenOrt die BezeichnungFreiheit Mülheim die Oberhand und bald ausschließlicheGeltung. Als Siegel wurde der Freiheit von Herzog Wilhelm III. unter dem. Juni 1575 ein Mülheimer Schiff mit einemklimmenden (aufsteigenden)Bergischen Löwen am Steuerruder und einem Schiffmann mit Haken vorn imSchiffe verliehen. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bewilligte dem Orte zu demdurch Herzog Wilhelm III. 1575 beſtätigten Reifen⸗Markte drei Jahrmärkte(zum dritten Sonntag in der Fasten, Sonntag nach Jacobi und Sonntag vorMariä Opferung). Außerdem stand der Freiheit behufs der Wege⸗Ausbesserung(laut Privilegiums vom 1. März 1568) die Erhebung des Pflastergeldes zu.Die Abtei Altenberg hatte ein altes Fährgerechtsam daselbst (s. Lacombleta. a. O. II, 586), ebenso Kloster Dünwald. 1711 errichtete Kurfürst JohannWilhelm zwiſchen Mülheim und Riehl eine fliegende Brücke. (Vgl. die übrigenswenig zuverlässige Schrift von V. von Zuccalmaglio: Gesch. u. Beschreibungd. Stadt u. d. Kreises Mülheim a. Rh. Köln, 1846.)