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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
Entstehung
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144einer Tochter Bertrams I. und seiner Frau Margareta als sicher zu betrachtenist; denn der Übergang des Pfandlehns auf Töchter war beiden schon imErbkauf von 1496 zugesichert durch die Bestimmungdaß die Herrschaft Schloßund Ampt zum Hardenberg nach Abgang der vurgenanten Eheleute (Bertramsund Margareta) sowol auf ihre eheliche Tochter als auf ihren ehelichen Sohn,indem gheine Söhne da weren, erben soll. Soviel steht fest, daß nach demkinderlosen Tode Bertrams II. von Gevertzhain gen. Lützenrode die HerrschaftHardenbergden von Bernsaw und Lützenradt zugefallen und anerstorben unddurch eine Erbtheilung zwischen den von Bernsaw und Lutzenradt overmitzbeyderseits freunde beschehen und uffgericht den von Bernsaw gäntzlich zugethewurde (laut dem gleich zu erwähnenden Kaufbrief von 1532). In dem Lehn-brief von 1551 werden die Brüder v. Bernsau als Bertrams v. G. gen.Lutzenrodenegste bloitz verwandte bezeichnet. Die Hälfte der HerrschaftHardenberg gehörte dem älteren Bruder Wilhelm (II.), der mit MargarethaDrostin zu Bruch verheiratet war. Dessen Tochter Barbara nebst ihremGatten Godert von Wylack (Wylich) verkaufte diese Hälfte (1532 Montag nachReminiscere) ihrem Oheim Ludwig, der so die ganze Herrschaft vereinigte.Ludwig (vermählt mit Agnes von Eyll) hinterließ 3 Söhne Wilhelm (III.),Adolf und Sibert, von denen der älteste nach dem Tode seines Vaters 17.April 1551, dies ist das Datum des von Wilhelm v. B. ausgestellten Lehn-reverses (von Herzog Wilhelm mit Hardenberg belehnt wurde) unter Fahrenlassender Bedenken, die sein Vater, Herzog Johann, bei der nachgesuchten BelehnungLudwigs v. B. gehabt hatte). Die Belehnung geschieht in der Weise, daß imFalle Wilhelmsonder manlige lyffs erven affgain wurde, alßdan seineehlige dochter und derselbigen erven in affstigender linien in dem Lehenfolgen und erben, sofern er abergheine lyffs erven nachlassen wurde,alßdanseine jüngeren Broeder Adolff und Sybert v. B. und ire erven in abstigenderlinien belehent werden sollten. Wilhelm (III.) war bergischer Rat und Marschall,sowie Amtmann zu Solingen. In letzterer Stellung trug er wesentlich mitdazu bei, daß Peter Lo, der wegen evangelischer Predigt zu Elberfeld gefangengenommen und nach Solingen in Gewahrsam geführt war, vom Herzog begnadigtwurde. Wir erkennen hieraus, daß er wenigstens den reformatorischen Be-strebungen nicht schroff entgegentrat. Er gehörte offenbar zu der am Hofe desHerzogs so zahlreichen Mittelpartei, die Keller (Zeitschr. d. B. G.=V. XV.,S. 105 ff. als altkirchliche Reformpartei bezeichnet. Für die Reformationund zwar im Sinne des Heidelberger Katechismus wirkte aufs entschiedenste seinSohn, Wilhelm (IV.), der nach dem Tode des Vaters 20. April 1576 mitder Herrschaft Hardenberg belehnt wurde. Er vermählte sich mit Magdalena,der Schwester des evangelisch gesinnten Grafen Wirich von Daun (ihr VaterGraf Philipp war Domherr in Köln gewesen, verließ aber den geistlichen Standund verheiratete sich). Wilhelm brach mit der vermittelnden Richtung, wie schonseine nahen Beziehungen zu dem aus der Herrschaft Hardenberg gebürtigenKaspar Leuneslad beweisen (Bouterwek, Gesch. d. Latein. Schule zu Elberfeld,S. 17). Denn dieser war der eifrigste Verbreiter der reformatorischen Be-strebungen nicht nur in seiner Pfarrei Sonnborn, sondern auch ringsum inden Nachbargemeinden. So wurde denn unter Wilhelms (IV.) v. B. Schirmin Neviges die erste reformierte Synode des Landes Berg abgehalten (21. Juli