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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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141Albinus, auch Sonnenbergius genannt (er war aus Sonnenburg in der MarkBrandenburg) oder dessen Vorgänger (da Albinus in der Kirche bereits dieWittenbergische Ordnung von 1565 als maßgebend vorgefunden) mit dem größtenTeile der Bevölkerung der Reformation zugeführt worden. Später nach derRestitution der Kirche an die Katholiken im Jahre 1618 ward dieselbe alsSimultankirche mit den Reformierten benutzt, bis in Folge des Religions-vergleiches vom 26. April 1672 Erstere die Schloßkapelle zu ausschließlichemGebrauche erhielten.**) Es bestand in Hückeswagen auch eine kleine lutherische Gemeinde, dieseit dem Religionsvergleich von 1672 das Exercitium Religionis bewilligtbekommen hatte. Über den Versuch, ein Pfarrsystem zu gründen und eineKirche zu erbauen (seit 1746) vgl. Zeitschr. des B. G.=V. XIV S. 52 ff.**) Mettmann, früher Medamanna d. i. Mietmänner, war eine Nieder-lassung auf dem Grund und Boden eines Königshofes, dessen Land z. T. ineinzelnen Höfen gegen eine jährliche Abgabe (mêda, Miete) an Bauern über-geben war. Bis zur Mitte des 13. Jahrh. blieb es Reichshof, wurde aber29. April 1248 nebst Rode (Rath vorm Ap) und Remagen dem GrafenAdolf von Berg als Pfandlehen von König Wilhelm übergeben. Seitdemgehört Mettmann zu Berg. Herzog Adolf von Jülich=Berg erklärte es zurFreiheit (1424). Dies Privilegium ist abgedruckt Zeitschrift des B. G.=V. IVS. 252 ff.**) Gräfrath, im Amte Solingen, hat sich als Dorf und Freiheit umdas von der Äbtissin Elisabeth von Vilich auf einem Hofe dieses Stiftes vor1185 gegründete Nonnenkloster und spätere adliche Fräuleinstift entwickelt.(Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch, I. 497. 503.) Durch die Herzoge Wilhelm I. vonBerg (1402), Gerhard von Jülich=Berg (1438), Wilhelm II. (1478 und 1495),Johann II. (1514) ward die Freiheit mit Markt= und Zollprivilegien aus-gestattet, welche ihr Pfalzgraf Philipp Wilhelm unter dem 10. Juli 1668bestätigte. Das Stift Gräfrath besaß zufolge Schenkung Herzogs Adolf vonJülich=Berg vom 6. Juni 1417 das Patronat über die St. Katharinenkapelleund Vikarie daselbst, zudem seit Anfang des 14. Jahrhunderts weitberühmte,wunderthätige Reliquien der h. Katharina (vgl. H. J. Floß, Geschichtl. Nach-richten über die Aachener Heiligtümer, S. 158 ff. S. 390406). Fernereignete dem Stifte (laut Privilegien der Herzoge Adolf und Wilhelm II. vonJülich=Berg) von 1436 und 1500 das Recht des ausschließlichen Weinzapfeszu Gräfrath und im Umkreise von einer Viertelmeile. Dem Pfarrverbandemit Wald, wo die Abtei Deutz das Patronat hatte, war die Korporation mitderen Kapelle schon bei der Stiftung durch Erzbischof Philipp von Köln 1185enthoben worden, doch blieben die übrigen Bewohner des Bezirks Pfarrgenossenvon Wald, bis nach dem Übergange letzterer Pfarrkirche und des größtenTeils der Gräfrather Eingesessenen zur Reformation seit c. 1590 ist einereformierte Gemeinde zu Gräfrath nachweisbar die Katholiken sich an dieStiftskirche anschlossen, welche demnach zugleich Pfarrkirche wurde. Die jetzigeevangelische Kirche ist im 17. Jahrhunderte erbaut.Vgl. die vorhergehende Anmerkung und das Privilegium vom 11. April1436 in der Zeitschr. des B. G.=V. XVI S. 172.