93solche von den Fremden mehr besucht wird, vieles contribuiret.Dieser Stadt Inwohner sind nicht alle einerlei Religion, sondernder größte Theil Catholisch, der Reformirten sind weniger, derLutheraner aber die wenigsten; die erstere besizzen schöne Clösterund die andern zwei haben jede nur eine Kirche, worinnen sieihren gewöhnlichen Gottesdienst exerciren.Die Stadtregierung bestehet vornemlich darin, daß sie alleJahr einen neuen Bürgemeister und Richter erwehlen, und werdes vorigen Jahrs Bürgemeister gewesen, ist des folgenden JahrsRichter; ihr vornehmstes Privilegium ist, daß sie einen Deputirtendörfen auf den Landtag schicken. Den Nahmen hat diese Stadtvon der Düsselbach empfangen, welche mitten durch dieselbe hinfließt,und wie alle Städte anfangs nur Dörfer gewesen, also wirdsonder Zweifel dasselbe Dorf von der benandten Bach seinenNahmen bekommen haben, und nachdem eine Stadt daraus geworden,wird der Nahme also geblieben sein. Der Prospect jeztgedachterChurfürstlichen Residenz ist hierbei gefüget, woraus der Leser ihreGröse und schönes Ansehen genugsam wird können abnehmen.Von der Stadt Lennep.Diese Stadt liegt nicht tief in den Bergen, wie aus bei-gefügter Abzeichnung derselben zu sehen, hat darneben keinen Flußoder Wasser, dessen sie sich mit Nuzzen bedienen könnte. IhreEinwohner treiben nebst dem Ackerbau den Tuchhandel und sindtdarinnen viele Tuchmacher, welche Sommerszeit wenig zu haus,sondern meistens außerhalb Landes, und suchen ihre Nahrungdurch Handel und Wandel auf den herumliegenden Jahrmärckten,etliche verkaufen das Lacken mit der Elle auf gedachten Märckten,etliche führen einen Karn Lacken auf einen Stapelort, und ver-senden solches von dar stückweiß auf das Landt. Sie sind allegarder Lutherschen Religion zugethan, und ist nur ein einziges Klosterdenen Minoriten=Brüdern vor einiger Zeit darin zu bauen vergöntworden. Die Stadt an sich selber ist nur mit einer gewöhnlichenMauer eingefaßt. Ihr Stadt=Regiment bestehet wie in andernBergischen Städten darin, daß sie ihr eigen Gericht haben, undunter keinem Beamten stehen, sie wehlen alle Jahr einen neuenBürgemeister und Richter, und wer des vorige Jahrs Bürgemeistergewesen, ist des andern Jahrs Richter. Ihr vornehmstes privi-legium ist auf dem Landtag einen Deputirten zu haben.
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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