Druckschrift 
3 (1867)
Entstehung
Seite
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Schlüsse gewonnene Ansicht widerlegt und jeder Zweifel über denJahresanfang in der kölner Erzdiöcese beseitigt.

Es erscheint nothwendig, diejenigen Daten, welche in den Urkun-den des zweiten Bandes einer Berichtigung nach diesem Jahresan-fänge bedürfen, hier in richtiger Weise auf unsere jetzige Rechnungs-weise zurückzuführen. Der erste Band enthält keine Urkunde, diedemgemäss einer Aenderung des Datums bedürfte. Im zweiten Bandesind folgende Aenderungen vorzunehmen:

Die Anmerkung zu Nr. 80, S. 91, ist zu löschen.

Nr. 97, S. 106, ist zu datiren: 1227, 9. April.

Zu Nr. 157, S. 157, ist die Anmerkung zu löschen und zu datiren:1237, im März.

Nr. 177, S. 177, ist zu datiren: 1239, 2. April.

Nr. 220, S. 225, ist zu datiren: 1243, 26. März.

Nr. 255, S. 257, zu datiren: 1248, 14. April; die Anmerkung aufS. 258 ist zu löschen.

In dem vorliegenden dritten Bande ist

Nr. 97, S. 69, zu datiren: 1276, 19. März.

Nr. 130, S. 107, ist die Anmerkung zu löschen.

Nr. 146, S. 122, ist die Anmerkung zu löschen.

Nr. 168, S. 138, ist zu datiren: 1279, 12. April.

Nr. 179, S. 146, ist die Anmerkung zu löschen.

Nr. 237, S. 207, ist zu datiren: 1285, 15. März.

Nr. 238, S. 208, ist zu datiren: 1285, 16. März.

Nr. 352, S. 314, ist zu datiren: 1292, 1. April.

Was die Grundsätze bei dem Abdrucke der einzelnen Urkundenbetrifft, so haben wir uns bei den Urkunden der beiden ersten Bändeganz strenge an den vorliegenden Text gebunden und sorgfältig alleBesonderheiten der Handschrift mit zum Abdrucke gebracht: nebendem historischen Zwecke hatten wir die Absicht, an den Urkundendie Eigenthümlichkeiten und Willkürlichkeiten in der Orthographiedes 11., 12. und 13. Jahrhunderts zu constatiren. Bei der Heraus-gabe des vorliegenden dritten Bandes habe ich diesen Nebenzweckaus dem Auge gelassen und bei den einzelnen Urkunden haupt-sächlich das historische Interesse in Rücksicht genommen; nur dieam meisten charakteristischen graphischen Eigenthümlichkeiten habeich beim Abdrucke beibehalten: so habe ich statt ae das einfache e,statt des langen j das kurze i beibehalten. In sehr vielen Urkundenlässt sich gar nicht unterscheiden, ob der Schreiber c oder t hatsetzen wollen; darum habe ich überall das t und c ganz in unsererjetzigen Schreibweise der lateinischen Wörter gesetzt. Wo die Hand-