IX
Dem Stolze der Stadt, Albertus Magnus, begegnen wir sehrhäufig; er ist nicht bloss ein hervorragender Denker gewesen, ermuss auch einen praktischen und allgemein anerkannten gerechtenSinn gehabt haben; denn bei allen wichtigen Fragen der Stadtwurde er als Schiedsrichter gewählt.- Wir haben auch sein Siegelmitgetheilt; auffallend ist dabei, dass darauf seine Heimat Lauingenan der Donau genannt ist.
Wir haben vier Tafeln, zwanzig Siegel enthaltend, dem Bandebeigegeben. Nr. 1 gibt das Siegel der Stadt Deutz. Das einzigeim Stadt-Archiv liegende Original-Siegel ist verletzt; der Abdruckist ergänzt nach einem nachgemachten Siegelstempel im Stadt-Archiv.Nr. 2, Siegel der Leprosen. Nr. 3, Rücksiegel Diederich's von Val-kenburg. Nr. 4, Siegel ad causas eines Pfarrers von St. Columbaa. 1265. Nr. 5, Siegel eines Abtes von Heisterbach. Nr. 6, Siegelder Stadt Neuss. Nr. 7, Siegel der Stadt Coblenz. Nr. 8, Siegeldes Minoriten-Conventes in Köln. Nr. 9, Siegel der Burschaft vonSt. Columba in Köln. Nr. 10, Siegel der Stadt Andernach. Nr. 11,Siegel der Stadt Boppard; es stellt die dortige noch bestehende,im Uebergangs-Style gebaute Kirche dar. Nr. 12, das grössereneue Official-Siegel des geistlichen Gerichtes zu Köln. Nr. 13, Sie-gel des Hospitales zum heiligen Geist. Nr. 14, Siegel der StadtBonn (antiquae Verone). Nr. 15, Siegel des Albertus Magnus (S. Fr.Alberti de Lavging ord. Pred.). Nr. 16, Siegel des Edelvogtes Ger-hard, unter einer Urkunde vom Jahre 1288. Nr. 17, Siegel derStadt Bingen, unter einer Urkunde vom Jahre 1284. Nr. 18, Siegeldes kölner Burggrafen Johannes, unter einer Urkunde vom Jahre1274. Nr. 19, Rücksiegel des vorigen. Nr. 20, Siegel der StadtSiegburg. Nr. 21, S. Gardiani conv. col.
In der Stadt Köln, namentlich in der erzbischöflichen Kanzlei,begann man das Jahr mit dem 25. März, dem Tage der Fleisch-werdung Jesu Christi, worauf sich die häufig vorkommende Formel:anno dominicae incarnationis, bezieht. Wir haben daher die Urkun-den, welche zwischen dem 1. Januar und dem 25. März ausgestelltworden sind, um ein Jahr vorwärts datirt (vergl. p. 175). Da invielen benachbarten Gebieten eine andere Zählung Statt fand, somusste eine grosse Verwirrung die Folge sein; daher bestimmte einDiöcesan-Statiit vom Jahre 1310, dass in der ganzen Diöcese, nachdem Vorgänge der römischen Curie, der Jahres-Anfang auf den 1.Januar zu setzen sei: Statuimus, ut exnunc de caetero annus doniiniobseruetur, ut in natiuitate christi innouetur quolibet anno, prout