VIII
Die dem Kuniberts-Necrologium entnommenen, für die Bauge-schichte der Kuniberts-Kirche sehr wichtigen Notizen, die theilweiseschon im Domblatt veröffentlicht wurden, haben wir hier vollständigmitgetheilt.
Nach Nr. 65 wurde im Jahre 1219 die Apostelkirche gewölbt:Anno incarnationis dominice mccxix hec (s. Apostolorum) ecclcsia testu-dinata est, Alberone laico viro religioso cum multa sollicitudine hoc pro-curante. Es erscheint sehr bedenklich, den Albero, wie es in den Kunst-Handbüchern geschieht, für den technischen Baumeister zu halten,indem der Verwalter der Baufonds gerade Procurator genannt zuwerden pflegte. Indessen hat die betreffende Stelle in dem nach-träglich erworbenen Liber rubeus eine etwas andere Fassung, diesich mit der ersteren Ansicht eher vereinigen Hesse. Es heisst da-selbst: quo tempore hec ecclesia testudinata est ab Alberone laico viroreligioso cum multa sollicitudine hoc procurante. Mit dieser Notizüber die Vollendung der Gewölbe ist uns auch die Bauzeit einesanderen Theiles der Kirche gegeben; es ist dies das westliche, imUebergangs-Style gebaute Querschiff, dessen Architektur vollständigmit den Bauformen der Blendarkaden über den Arkaden des Mittel-schiffes und den Säulen, welche die Gewölbe tragen, übereinstimmt.
Hinsichtlich der übrigen Kirchen, wofür dieser Band kunsthisto-rische Notizen liefert, verweisen wir auf das Register.
Reich ist auch der Band an Mittheilungen über die Münzer-Hausgenossen, welche das Münzrecht vom Erzbischofe zu Lehentrugen.
Ueber die Leprosen zu Melaten haben wir eine Anzahl Original-Urkunden, so wie das Siegel derselben mitgetheilt; die Kirche, diejetzige Kirchhofs-Capelle, wurde 1245 durch Conrad von Hochstadeneingeweiht (p. 242). Ueber Armenwesen, Convente, Hospitäler fin-den sich manche vereinzelte Notizen (siehe Register).
Sehr bemerkenswerth ist der Landfriede, in welchen im Jahre1255, in jener unsichern Zeit, wo es an einem kräftigen, einheit-lichen kaiserlichen Regimente fehlte, eine Anzahl westfälischer undrheinischer Städte zu der Stadt Köln trat. Es waren für denselbendie nämlichen Bedingungen massgebend, welche in einem bereitsbestehenden, mit Münster und Mainz geschlossenen Bündnisse stipu-lirt worden waren. Wir haben die Landfriedens-Schlüsse der StädteSinzich, Münster, Dortmund, Warendorf, Herford, Ahlen, Neuss,Telgte, VredejMüoesfeld und Osnabrück nach Original-Urkunden mit-getheilt; auch der Graf Otto von Teklenburg trat in dieses Land-friedens-Verhältniss ein.