232 IV - Salier. § 31. Die Pabstgeschichte.
sie nach der früheren Annahme mit Clemens' Synode von 1089 inVerbindung gebracht wird.
Diese merkwürdige Schrift, welche auch an geschichtlichenNachrichten reich ist, hat R. "Wilmans zum ersten Male heraus-gegeben 1 ).
In einigen sehr hochtrabenden gereimten Hexametern wurdePaschalis II mit besonderer Hervorhebung der Unterwerfung vonBenevent (1101) gefeiert 2 ), in anderen nach Heinrichs IV Tod dieserund Wibert verspottet, die wesentlichste Schärfe der Satire abergegen die Habsucht und Käuflichkeit der Römer gewendet, währendin dogmatischer Form der angeblich 1109 geschriebene Tractaius deinvestitura in schärfster Weise die Berechtigung des Königs betont 3 ).Heinrichs V Gewaltthat gegen Paschalis veranlafste einen sehr er-bitterten Rhythmus eines eifrigen Clericalen (s. oben S. 14). Balddarauf hatte sich Paschalis mit vieler Mühe der Angriffe zu er-wehren, welche ihn von verschiedenen Seiten trafen; die übereifrigenFanatiker, namentlich in Frankreich, verlangten von ihm die Bannungdes Kaisers, und waren nahe daran ihn für einen Ketzer zu er-klären, während von kaiserlicher Seite schon das unbegründete Ge-rücht, dafs er den Bann ausgesprochen habe, einen Versuch hervor-gerufen zu haben scheint, ihn als meineidig der päbstlichen Würdezu berauben. Auf ein uns verlorenes Schreiben dieser Richtung isteine ausführliche Antwort aus dem Jahre 1112 erhalten und jetztvon W. Schum bekannt gemacht*), worin Heinrichs V Schuld starkbetont wird, auch mit den herkömmlichen Gründen das Recht desPabstes, ihn zu bannen behauptet, die Thatsache aber geleugnetwird. Doch scheint der Verfasser es durchaus nicht für unmöglichzu halten, dafs es noch dazu kommen werde; bemerkenswerth ist,dafs sich bei ihm für die Hauptfrage der später angenommene Aus-weg der Ertheilung der Regalien durch das Zeichen des Scepters
1 ) Wido ep. Ferrar. de scismate Hildebranti, ed. R. Wilmans, MG. SS.XII, 148—179. Konr. Panzer, Wido v. Ferrara, Leipz. 1880; vgl. NA.VI, 204. Vgl. Giesebrecht II, 664; III, 1057.
2 ) Herausgeg. v. Dümmler NA. I, 184. Anfang Magnificandus.
3 ) S. oben S. 84. In der Westd. Zeitschr. I, 374—382, hat E. Bernheim„Artikel gegen Eingriffe des Pabstes Paschalis II in die Kölner Metropolitan-rechte" mitgetheilt, welche in der Bamberger Hs. damit verbunden sind.
4 ) Die Politik Pabst Paschalis II gegen Kaiser Heinrich V im J. 1112(Jahrbücher der Akad. gemeinnütz. Wiss. zu Erfurt, Heft VIII) 1877. Diegewifs nicht ursprüngliche Aufschrift in der Neapol. einzigen Handschriftlautet: Disputatio vel defensio quorundam catholicorum cardinalium contraquosdam imipienles vel scismaticos , imo hereticos, qui conabantur asserere,domnum papam P. non debere papam vocari, quid H. imperatorem excom-municavit.