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dieses Schlosses liegende Dorf an der Dussel zur Stadt er-hebt, bevor etwa ungünstige Verhältnisse dies Vorhabenverhindern konnten.
Noch mehr aber lässt die Errichtung des Collegiatstifteszu Düsseldorf durch den nämlichen Grafen Adolph im näm-lichen Jahre' vermuthen, dass in Düsseldorf ein Grafensitzbestand, indem solche Stiftungen in damaliger Zeit von denLandeshei-ren ausschliesslich nur für solche Orte gemacht zuwerden pflegten, wo sie ihren Hauptsitz hatten. Beispiels-weise mag hier die Stiftung einer Collegiatkirche zu SchlossMonreberg bei Calkar seitens des Grafen Diedrich von CleveErwähnung finden, welcher dort residirte. Sein Nachfolgerverlegte seine Residenz nach Cleve und damit zugleich dasCollegiatstift von Monreberg, welches sein Vorgänger ge-gründet, ebenfalls nach Cleve.
Die Eile, womit Graf Adolph zu Gunsten Düsseldorfs seineMassregeln getroffen, erwies sich als begründet, denn Erz-bischof Siegfried suchte, sobald er sich der Gefangenschafterledigt sah, mit Erfolg dem Grafen alle Vortheile wiederzu entreissen, die letzterer in Folge der Worringer Schlachterlangt hatte.
Dass ferner Graf Adolph im Jahre 1324 von König Ludwigdie Verlegung des Rheinzolls vom Duisburger Walde nachDüsseldorf erwirkte, lässt vermuthen, dass diese Verlegungaus dem Grunde nachgesucht wurde, weil der Graf inDüsseldorf eine Burg und Aufenthaltsstätte hatte und diesenZoll auf diese Weise besser controliren konnte.
Eine noch weit nähere Veranlassung ein besonderes Augen-merk auf Düsseldorf zu richten, bot der im Jahre 1348 erfolgteTod des Grafen Adolphs und die Uebernahme der Regierungdes Landes seitens Gerhard's, ältesten Sohnes von Jülich, seit1346 regierenden Grafen von Ravensberg und dessen Ge-mahlin Margaretha, der Jüngern Tochter der mit Grafen Ottovon Ravensberg vermählt gewesenen Margaretha von Berg,Schwester des jetzt verstorbenen Grafen Adolph's.
Die Wittwe dieses Grafen Adolphs, Agnes von Cleve hattenämlich durch Ehevertrag Witthumsrechte an Schloss undAmt Angermund erhalten und bewohnte das Schloss Anger-mund, dessen Besitz zur Verwaltung ihrer Einkünfte, da siebei ihrer Vermählung Stadt und Zoll zu Duisburg als Mit-gift erhalten hatte, höchst gelegen und unentbehrlich war.
Gerhard und Margaretha fanden sonach bei ihrem Regie-rungsantritte im ganzen Unterbergischen keinen zum Wohn-sitz geeigneten Platz, als das Schloss zu Düsseldorf.