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mahlin Adolph's inbonis sibi deputatis gemacht ist. Diese Leib-zucht, welche dem Landesgebrauche gemäss bereits in den Ehe-pakten, namentlich in Bezug auf den eventuellen dereinstigenWittwensitz in irgend einem gräflichen Schlosse festgestelltwar, konnte ebensowenig Gegenstand des Vergleichs sein,als die Leibzucht, welche die Gräfin Irmgard selbst in derenEhevertrage mit Heinrich von Limburg an den ihr ange-wiesenen Gütern zur Zeit des Vergleichs hatte. Im vorlie-genden Falle müsste man daher wenigstens sechs bergischeSchlösser um das Jahr 1247 annehmen und dann würdedas zu Düssoldorf sicher darunter zu zählen sein. Schondass der Gräfin Irmgard das Schloss zu Angermund zufällt,macht die Erwähnung der Burg zu Düsseldorf überflüssig,da diese im Lande von AngermundMag.;^ Ueberhaupt sindaber im Vergleiche nur diejenigen vier bergischen Schlösserbenannt, womit damals eine Gerichtsbarkeit (officium, Amt)verbunden war, welche Düsseldorf nachweislich erst unterHerzog Wilhelm erhalten^ hat, indem [erst'■< unter letztereinder erste Schultheis^ zu Düsseldorf nachgewiesen werden kann.
Die Meinung von Mertens~ ; wird.: übrigens? auch dadurchbeseitigt, dass es urkundlich feststeht, dass ausser den ge-nannten vier Schlössern diel Burg zu Balingen schon imBesitze der Grafen von Berg gewesen ist. Ob dasselbe mitdem Castrum in.'^Benrode] der Fall war, ist nicht zu ent-scheiden, indess erscheint in einer Urkunde vom Jahr 1238(Kremer HI. Nr. 62) als Zeuge neben Engelbert dapifer deBensbur und Andern auch Udo dapifergde Rode (im 14.Jahrhundert heisst es\Benrode im Kirspel Rode), was aufden Besitz der Burg zu Benrath schliessen lässt.
Direkt^sich auf das Schloss beziehende urkundliche Nach-richten, finden wir erst, nachdem Graf Wilhelm die Herzogs-würde erhalten und Düsseldorf zu seiner ständigen Residenzerhoben hatte.
Die5_erste* bekannte Urkunde, welche des Schlosses er-wähnt, ist aus dem Jahre 1386. Sie betrifft den DüsseldorferZoll und die Verhandlungen darüber zwischen dem Erz-bischofe von Cöln, der Stadt Cöln und dem Herzoge Wilhelm.Letzterer bestimmt darin das Schloss zu Düsseldorf als den-jenigen Ort, wo ihm alle auf diesen Zoll bezüglichen Zu-stellungen gemacht werden sollen. Die Urkunde, wodurchHerzog'^Wilhelm die Probstei, Scholasterie, Thesaurerie undCantorie an der Kirche zu Düsseldorf stiftet, ist datirt: datumin castro nostro Dussildorp. Gegeben Schloss Düsseldorf,den 1. März 1392.