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Geschichte des Schlosses zu Düsseldorf von seiner Gründung bis zum Brand am 20. März 1872
Entstehung
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der vorerwähnte Kanal, der später in den 1790er Jahren;nachdem der Schlossbrand stattgefunden hatte und sämmtlieheGräben verschüttet, um die Schlossmauern herum bis zurDussel fortgesetzt und von Hofbaumeister Köhler ausgeführtwurde. Ueber dem Schlossgraben führte früher vom Haupt-thore aus eine Zugbrücke. Jenseits derselben war der Aus-gang bis an die Ecke des Burgplatzes zunächst bis zu demjetzigen Eckhause Nr. 4 durch Mauern gedeckt und mündetein ein dem gedachten Hause naheliegendes äusseres Thor,vor welchem seitwärts nach dem Rheine hin noch ein kleinesStück Graben in Mauern lag. An diesen Graben schlosssich der Schlossgraben hinter der Hofkanzlei und dem Rath-hause an. Rechts zwischen den Mauern, welche den Aus-gang deckten, lag mitten unter der westlichen Seitenmauer,ungefähr auf halber Länge derselben, ein Brunnen.

Dieser letztere und der gedachte gedeckte Weg zur Zug-brücke und zum Hauptthore wurde in allen seinen Theilenim Jahre 1868 biosgelegt, als das Galeriegebäude den neuenAnbau zur Landesbibüothek erhielt.

Das vorstehend Gesagte enthält die Beschreibung desSchlosses von seiner Entstehung bis um das Jahr 1400.

Der späteren Umänderungen und Bauten soll, da sie fürdie Entstehung und allmälige Erweiterung des Schlosses ohneGewicht sind, später erwähnt werden.

Wir wenden uns zur zweiten Quelle, zu den Urkunden.

Inschriften sind am Gebäude keine voi'handen, ebensowenig sind Wappen oder andere Zeichen jetzt noch ange-bracht. Die früheren Urkunden der bergischen Grafen ent-behren aber vor dem 14. Jahrhundert beinahe durchgängigder Angabe des Ausstellungsortes.

Mertens versucht daher in seiner Abhandlung inMindelsWegweiser von Düsseldorf 1819", Seite 78, den negativenBeweis zu führen, dass das Schloss zu Düsseldorf im Jahre1247 noch nicht existirt habe.

In einer Urkunde von diesem Jahre (Lac. Urk. IL 312)vergleicht sich nämlich die verwittwete Gräfin Irmgard vonBerg mit ihrem zur Regierung gelangten Sohne Adolph überdie Einkünfte und Verwaltung der Grafschaft und zwardahin,» dass sie selbst die beiden Schlösser Angermund undBurg behält und ihr genannter Sohn die Burgen zu Windeckund Bensberg bekommt. Hieraus folgert Mertens, dass ausserden genannten vier Burgen keine andere damals existirthabe, übersieht aber dabei die in derselben Urkunde ent-haltene Clausel, welche hinsichtlich" derLifgut" der Ge-