Edict so in denxlvdigte Edict / ordnungen / mädaten / vnd beuelhschrif-ten eigentlich mit sich bꝛingenn / Ovelcher geſtaltvnd massen es mit den vnchristlichen Sectenn derVviddertheuffer / Sacramentierer / vn̄ anderer vffrürischer verdampter lehr / Auch den Gotslesterernvnd Schwereren / heimlichen Rottungen / Coniuration vnd Ovinckelpredigern / dergleichen den Fridbrecheren / Fortbrenneren / Mörderen / Abgesagtenvianden / Straissenschenderen / vnd bey anderen außgebannen / sampt iren vffwiglern / vffhelderen / vndzůstenderen / Auch sunst mit den Bůchdruckern / Fü-reren / vnd verkeufferen / frembden Incömlingen /Hernlosen Knechten / vnbekanten Kremeren / Bedle-ren / Heiden oder Zigeunern / Landtleuffern / Netzbouen / vnd anderen argwönigen geselschafften / vnddero aller straff / Dergleichen mit den Vvirdtsheitsern vnd herbergen gehalten werden soll/ Vnd vnßdennach gentzlich versehen / das in ansehüg vnser vilfeltiger warnung vnd vnderrichtung / denselbigenvan den vnseren nachkomen sein solte / So kömenwir doch in gleubliche erfarung / vnd spüren es däglichs / das den allem also ernstlich wie es bevolhen /vnd die notturfft woll erfordert / nit gelebt sey. Damit aber solichem nit langer zugesehen / vnd die vn-sere van den greuwelichen laster / öueldath vnd vn-gehorsam affgewandt / auch vnordnung der Policy /vnd darzu zertrennung vnd vmbstossen vnsers hei-ligen Christlichen glaubens vnd Religion verhüdewerden mög / So haben wir obbestimpte Edict / Ordnungen / Mandaten vnd Beuelh / mit etlichem vnserem zusatz widerumb zusamen bringen lassen / vndvch alle vnd iedere/ wie es in vnseren Fürstenthüben/Landen
Druckschrift
VAn Gotteß|| gnaden/ vnser Wilhelms|| Hertzogen zu Gulich/ Cleue vnd Ber=||ge/ Grauen zu der Marck vnd|| Rauenszberg/ Herrn zu|| Rauenstein/ [et]c.|| Ordnung des gerichtlichen|| Procesz/ wie es damit hinfurter inn vnser|| Graffschafft Rauenßberg gehaltenn wer=||den soll/ im iar tausent fünfhon=||dert vnnd sechsvndfünf=||tzig außgangen.||
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