Druckschrift 
Ordnung wes vnser || Wilhelms Hertzogen zu Gulich || Cleue vnnd Berge/ Grauen zu || der Marck vnnd Rauenszberg/ || Herren zu Rauenstein / [et] c.|| Ambtleut vnnd Beuelha-||ber in bedienung irer ||Ambter sich zu-||halten
Entstehung
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Wie dem vnuerstandt oder verlauff zwischen denn vn-derthanen zubegegenen.Von haltung der vngebotten geding.Von handthabung vn̄ verthedigung der Hocheit. vijKeine newerung zu abbruch der Hocheit zugestatten. vijNiemand mit gewalt vnnd vnrecht inn das sein zu greif-viijfen.Die vnderthanen bey gueten gewonheiten / altem herko-men vnd freyheiten zu halten.Von den Zollen.Wie es zuhalten mit denn guetern so gestolen / bey denntodten gefůnden / oder da schiffbruch geschehen.Verthedigung der Hocheit mit den Baſtarts vnd vnbe-kanten / auch gefunden gutern.Wie es zu halten / da der hocheit vn gerechtigkeit halberjrthumb fürhanden / oder kunfftiglich zubesoꝛgē.Von haltung beleidts oder besichtigung.Von vhelicheit der ſtraſſen.Wie die gefencknussen oder hafftungen zuuersorgen. xjDen Schatz nit verduncklen zulaſſen.Wie es mit den diensten zuhalten.Von