DAS ENDE DER KONGREGATION VON S. MARCO .597
allen kirchlichen Strafen los und ermächtigte sie zur Wiederauf-nahme ihrer geistlichen Befugnisse 128 . Bald erhielt auch die Kirchevon S. Marco ihre infolge des Blutvergießens während der Sturm-nacht verlorene Weihe durch Paganotti zurück, blieb aber für dieÖffentlichkeit noch eine Zeit lang geschlossen. Die Bitte der Brü-der um Entbindung von dem ihnen im Breve vom 7. November1496 anbefohlenen Eintritte in die tuszische Kongregation wardihnen jedoch rundweg abgeschlagen. Solange Savonarola selbstnoch gelebt hatte, war an eine Unterdrückung der Kongregationvon S. Marco zugunsten der neuen nicht zu denken gewesen; derWeg dazu führte tatsächlich über seine Leiche. Der Todestag desFrate ward zum Todestage seiner Kongregation. Was Franz Meiseit Jahren mit der zähen Festigkeit, welche den Weg über Lei-chen nicht scheute, anstrebte, ward nunmehr zur Tat. Turrianigliederte den ganzen Verband von S. Marco der tuszischen Kongre-gation ein, die sich nunmehr aus folgenden elf Klöstern zusam-mensetzte: Heiliggeist in Siena, S. Roman in Lucca, S. Dominikusin Pistoja, St. Maria zur Eiche bei Viterbo, St. Anunziata beiGemignano, St. Agnes in Montepulciano, S. Dominikus in Cortona,S. Marco in Florenz, S. Dominikus in Fiesole, St. Maria vom Felsenim Casentin und S. Dominikus in Prato. Über die ganze Kongre-gation ward neuerdings Jakob von Sizilien als Generalvikar be-stellt und allen Brüdern befohlen, ihn als ihren wahren und un-zweifelhaften Hirten anzuerkennen und ihm wie seinen jeweiligenNachfolgern Gehorsam zu leisten. Die Brüder beugten sich diesenVerfügungen, so daß Jakob nunmehr seinen Einzug als General-vikar in S. Marco halten konnte 129 .
Nicht bloß gegen seine Ordensangehörigen, auch gegen Welt-geistliche und Laien schritt Turriani im Einvernehmen mit Romo-lin ein. Er lud den Domherrn Jakob Manelli sowie den KanonikusDominikus Benivieni ob ihrer Anhänglichkeit an den Frate zurRechenschaft vor, ließ sie im Paläste gefangensetzen und gab sieerst frei, nachdem sie sich durch hohe Geldsummen losgekaufthatten 130 . Die Kommissäre ordneten überdies an 131 , jedermann, derSchriften des Frate oder rote Kreuzchen besitze, müsse sie unterStrafe des Kirchenbanns abliefern. Viele kamen dem Gebote nach,nicht wenige aber machten sich darüber lustig, da sich heraus-stellte, daß der Papst selbst in den Lehren des Mannes, den er alsKetzer hatte verbrennen lassen, etwas Ketzerisches nicht hatte fin-