49der Sanitätskommission abgefaßten Schluß ab-gehen zu müssen glaubt, seine nähere Gründe anobgedachte Sanitätskommission einzuberichten,damit selbige derenselben Werth und Gültigkeit un-tersuchen könne.b. Jeder) Regimentschirurgus mus wissen,was in der ganzen Kunst über diese Materie im-mer neues auch in andern Ländern entdecket wird.Er müßte daher die über Epidemische Krankheitenherauskommende, und vom Generalchirurgo,oder obbemelter Sanitätskommission ihm anzu-zeigende Schriften allenfalls auf Regiments Un-kosten kaufen und fleißig lesen. Es verstünde sichvon selbst, daß diese Bücher in dem Fall beimRegiment bleiben müssen.c. Hauptsächlich sollte jeder Regimentschi-rurgus, nach einem gewissen ihm vorzuschreibendenSchemate, ein sorgfältiges Tagebuch von jederEpidemie verfertigen. Dieses ganz leserlich ge-schriebene Tagebuch müßte nun doppelt abgeschrie-ben, und eines an die Sanitätskommission ge-sandt
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Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der chirurgischen Anstalten und Verhütung des Einreissens der Epidemien bei den Armeen
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