23§. 7.Wann nun endlich eine Regimentsfeldsche-rer Stelle zu besetzen wäre, müßte wieder anobbeschriebene Weise aus den gesammten Pen-sionnairs der Geschickteste ausgezogen und garkeine Anciennetät Platz finden können. Hierbeimüßte nun nicht allein auf eine vollkommene ge-funde und von allen unnützen in der Praxi meh-rentheils schädlichen Hipothesen gereinigte theo-retische Chirurgie, nebst gehöriger Geschicklichkeitim Operiren, sondern auch auf medicinische Kennt-niße sehr mit gesehen werden, wenigstens allerder Krankheiten, die im Felde mehrentheils vor-kommen. Gung, diese Subjekten müßen im Exa-men von dieser Seite dasjenige vollkommen lei-sten, was die vortrefliche münsterschen Medicinal=Ge-ſetze von den Wundärzten fodern, die Medicinal-Chirurgen werden wollen, (a) welche nemlichneben ihrer empirischen Einsicht auch eine Kennt-niß von den Ursachen der Krankheiten, und derWirkung(*) Mänstersche Medic. Gesetze. Seite 183. N. 129.
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Patriotische Vorschläge zur Verbesserung der chirurgischen Anstalten und Verhütung des Einreissens der Epidemien bei den Armeen
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