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Mit der Lostrennung des allergrössten Teils Schlesiens vom viel-sprachigen österreichischen Staate und der Einverleibung in das damalsfast ganz deutsche Preussen trat für die Fortführung der Germanisationein schärferer Zug ein. Schon die oben erwähnte Aufhebung der sechsZauden im Jahre 1741 konnte andeuten, dass man in Berlin die altenZustände nicht ungestört erhalten wollte.
Als der Minister für Schlesien, v. Schlabrendorff, 1766 Ober-schlesien bereiste und zu seiner Ueberraschung ein polnisches Landfand, erliess er die Verfügung, dass alle Lehrer in den polnischenOrten Deutsch verstehen müssten. Die Verordnung war am grünenTische gemacht und unausführbar. Ueberdies hinderte der ausbrechendeKrieg jede bürgerliche Thätigkeit.
Bekanntlich war es nach endlichem Fried ensschluss eine der erstenSorgen König Friedrichs des Grossen, das Schulwesen seiner Staatenzu verbessern. Schon am 23. September 1763 unterzeichnete der Königdas von Hecker entworfene General-Landschul-Reglement, und Ministerv. Schlabrendorff erhielt Befehl, dasselbe auch in Schlesien einzu-führen '). Er zeigte grossen Eifer. Obersclüesieu hatte er im Mai 1764 ■wieder bereist und dabei erschreckende Zustände gefunden. Kaum imfünften Dorfe gab es einen Schulmeister, ja in dem grossen BeuthenerKreise fand er deren nur sieben, und wie waren sie beschaffen! „Daherkommt es, dass die Jugend wie das Vieh aufwächst und weiter keinChristentum als ein Pater noster und ein Ave Maria kennt, die deutscheSprache aber gar nichts erlernt."
Infolgedessen erliess die Breslauer Kriegs- und Domänenkammeram 24 . Mai 1764 eine für Oberschlesien bestimmte Verordnung, dieauf Grund ~der~~Wahrnehmungeii des Ministers den Landräten Er-hebungen befiehlt über die vorhandenen Schulmeister, ihre Religion,ob sie des Deutschen für den Unterricht mächtig seien, über ihre Be-soldung. Es wird ferner die Errichtung neuer Schulen und die Nennungvon Personen verlangt, welche bei hinlänglicher Kenntnis der Religionund des Polnischen die vollkommene Kenntnis der deutschen Sprachebesitzen, um sie der Jugend im Lesen, Schreiben und Reden vollkommenbeizubringen. Bis Michaelis ,1764. müssten die neuen Einrichtungenohne alle Widerrede zustande gebracht sein.
Im Anschluss an jene Verfügung befahl der Minister unter dem22. November 1764 die Anlegung von Seminarien; da dieses abernicht sofort möglich wäre, dass jeder Kandidat des geistlichen Standessich bei dem Abt Felbiger in Sagan im Schulwesen gehörig unter-weisen lassen solle und dass keiner ohne ein Attest hierüber zu einergeistlichen Stelle präsentiert werden dürfe.
Der Minister, welcher sich wiederholt auf den Willen des Königsberief, die deutsche Sprache müsse in Oberschlesien allgemein werden, iliess durch die Kriegs- und Domänenkammer zu Breslau auch dem
') Jos. Heimbrod, Ueber die deutsche Sprache in dem polnischen Ober-Bchlesien. Oberglogau 1872. — Ed. Reimann, Ueber die Verbesserung des nie-deren Schulwesens in Schlesien 1763—1769, in der Zeitschr. f. Gesch. Schles.XVII, 317 ff.