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Die Verbreitung und die Herkunft der Deutschen in Schlesien
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166 Kari Weinhold, [10

die Erkenntnis bedeutend, dass Ende des 12. Jahrhunderts deutscheDörfer mit gutem Erfolg und in nicht geringer Zahl in der Umgegendvon Liegnitz gegründet waren.

Im einzelnen vermögen wir sie nicht zu bezeichnen, da die Orts-namen allein nicht genügender Beweis sind. Aber aus Urkunden könnenwir vom Ende des 12. Jahrhunderts bis gegen Mitte des 13. deutscheLeute in folgenden Orten und Gegenden aufzählen:

Unter Bischof Siroslav (11701198) im Trebnitzischen.1202, 1203 zwischen Jauer, Schönau, Bolkenhain.

1206 bei Goldberg,

bei Hundsfeld zwischen Weide und Dobra.

1207 um Striegau in den Johanniterdörfern,im Schwiebuser Weichbild,

um Frankenstein.1210 in Kittlau bei Nimptsch.Vor 1211 hatte Goldberg deutsches Recht und jedenfalls deutsche

Bürger.1213 Schönfeld, Konradswalde und Ingramsdorf, westlich vom

Zobtenberge.Vor 1214 hatte Sroda - Neumarkt deutsche Einrichtung, 1214

Breslau, beide als Dörfer. Deutsche Kaufleute sind in

Breslau weit früher ansässig gewesen.1217 war Löwenberg eine deutsche Stadt.1222 Djest mit Deutschen besetzt.

1224 Deutsche im Neumarktischen sicher bezeugt. Sie nennenden Wald gay in ihrer Sprache hegewalt. Deutsches Rechthatten die Dörfer Viehau und Kostenblut schon 1214 er-halten.

Vor 1225 Deutsche in Bela bei Zülz.

1225 Deutsche in Kostenthal bei Kosel.

1228 Deutsche in der Einöde zwischen Bolkenhain und Lahn,

in Kleiii-Oels bei Ohlau,X i in Zarzisk bei Rosenberg.

Vor 1230 Deutsche in Ober-Peilau bei Reichenbach. Ihre Ein-richtungen dienen zum Muster für die deutschen Ansiedlerzwischen Banau im Frankenstein sehen und dem Grenzhag(der preseka).

1234 Deutsche in Thomaskirch bei Ohlau.

1247 in Grossstrehlitz westlich vom Zobten.

Dürfte man die Aussetzung der Dörfer zu deutschem Recht derBesiedelung mit deutschen Einwanderern gleichstellen, so würde dieseReihe weit grösser sein v ). Allein auch polnische Dörfer erhielten dieden deutschen Gästen (hospites) gewährte Befreiung von persönlichenLasten, eine Art Selbstverwaltung unter dem Schulzen und die Acker-

*) Verzeichnisse von Dörfern mit deutschem Recht, bei Stenzel, Urkunden-sammlung zur Gesch. des Ursprungs der Städte in Schlesien S. 110 ff., 120 ff.,158 ff. und bei Neuling, Ueber die Aussetzungen bis 1250 in der Zeitschr. f.schles. Gesell. XII, 15(3 ff.