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1 (1890) Die Handschriften in Folio
Entstehung
Seite
XI
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Einleitung:. XI

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keiner Periode der Besitz der öffentlichen Bibliothek au Reliquien schwä-bischer Dichter, Künstler und Gelehrten eine reichlichere Vermehrung durchSchenkung oder Kauf erfahren hat, als im laufenden Jahrhundert. Schonder reichhaltige Briefwechsel des Tübinger Professors Wilhelm Schickardist hier zu nennen, besonders aber der durch Vermächtnis des ProfessorsChristoph Schwab uns zugekommene Nachlass Friedr. Hölderlins (Cod.poet. et philol, Fol. nr. 63), auf welchen jede kritische Ausgabe seinerWerke wird zurückgelten müssen, die Korrespondenzen der Dichter Schu-bart (aus Dar. Fr. Strauss' Nachlass geschenkt) und W"ai billiger (Cod.misc. Fol. nr. 33), des Bildhauers Dannecker.

2. Katalogisierung der Handschriftensammlung.

Nach der allgemeinen Ablieferung von Büchern und Handschriftenseitens der Hof- und Regierungsbehörden, welche im Jahr 1776 erfolgtwar, fand, wie oben erzählt, der Regierungspräsident Geh.Rat v. Gemmingenim Jahr 1788 noch manches für die grosse Bibliothek sich wohl Eignendein der Oberen Regierungsrats-Registratur, darunter Manuskripte von JakobIrischlin. Bei dieser Gelegenheit verinisste er ein genügendes Verzeichnisdes Handschriftenbestandes jener Bibliothek, da derjenige, welcher an sieetwas abliefern wolle, doch wissen sollte, was ihr noch fehle. Er entwickeltedies dein Herzog Karl Eugen in einer Eingabe (15. Juni 1788). DerHerzog erklärte in seiner Antwort (21. Juni 1788), dass er einen Hand-schriftenkatalog gleichfalls für notwendig halte und auch bereits mit denOberbibliothekaren (Vischer und Schott) darüber gesprochen habe, dass aberdas Geschäft der Verfertigung desselben von langer Hand sei, weil dieUiiterbibliothekare auf seine (des Herzogs) Verordnung hin den Schlüsselzu der Manuskriptensammlung nicht haben dürfen, mithin nicht daran mit-arbeiten können. Wir sehen hieraus, dass im Jahr 1788 ein Handschriften-katdlog noch nicht existierte. Audi wurde jene Verordnung, welche dieAnfertigung desselben verzögerte, von Karl Eugen nie aufgehoben; sie galtvielmehr, wie aus den Akten erhellt, noch im Jahr 1795. So war dennder Hofrat Johann Gottlieb Schott, welcher seit dem Tode seines KollegenGeorg Friedrich Vischer im Jahr 1789 alleiniger Oberbibliothekar war unddies bis an sein Lebensende (1813) blieb, auf seine eigene Arbeit ange-wiesen, wenn jener Katalog zu stände kommen sollte. Seine Handschriftist denn auch weithin durch den Katalog und zwar durch alle Abteilungendesselben zu verfolgen. Wann er die ersten Blätter schrieb, lässt sich nichtmehr ermitteln; aufgehört hat er erst mit seinem Tod. Hieraus ergiebtsich, dass tinter Schotts Einträgen auch die aus den säkularisierten Klösterngekommenen Bücher begriffen sind, Er disponierte seinen Stoff folgender-