Einleitung. III
übrigen Büchern und Handschriften zurückerkaufen musste. Ebenso HessHerzog Ludwig das Jagdbuch von Fouilloux ins Deutsche übertragen undverleibte die ihm gewidmete Handschrift der Übersetzung seiner Bibliothekein, aber dieses mit dem württembergischen Herzogswappen ausgestattete.Exemplar*) ging gleichfalls in Privatbesitz über und Herzog Karl Eugenerhielt es wieder nur als Geschenk von Geh.Bat v. Moser. Von anderenHandschriften, die als altwürttembergischer Besitz ursprünglich im Stutt-garter Schlosse standen, ist es sogar bekannt, class sie in Bibliotheken desAuslands sich verirrten. **)
Hatte sich so der alte Bestand an Handschriften in der herzoglichenBibliothek durch Entfremdungen aller Art sehr vermindert, so waren auchseit dem dreissigj ährigen Krieg nur wenige neu hinzugekommen. Wennnun also Herzog Karl Engen seinen gesamten Bücherschatz rückhaltlosder neuen öffentlichen Bibliothek einverleibte, so war damit doch nur einbescheidener Anfang gemacht, zumal im Gebiet der Manuskripte. Aber derHerzog sprach gleich im Stiftungsbrief die Erwartung aus, dass die in derResidenzstadt befindlichen verschiedeneu „Corpora und Gollegia", welche mitBibliotheken versehen seien, „so bissher als einzel von keinem sonderlichenNutzen gewesen, sich eine wahre Ehre und Vergnügen machen werden,selbige ebenfalls dahin abzugeben". Als nun die neue Anstalt von ihremursprünglichen Sitze Ludwigsburg im Jahr 1775 nach Stuttgart übergesiedeltwar und in einem ihr angewiesenen eigenen Gebäude Raum zur Vermehrungbekommen hatte, lieferten im Frühjahr 1770 die verschiedenen Hofämterund Kollegien aus ihren Spezialbibliotheken, Registraturen und, Kanzleienalles Gedruckte und Geschriebene ab, was nicht für den Handgebrauchder Beamten unbedingt nötig befunden wurde: so das Hofmarschallamt,die beiden höchsten Regierungskollegieu Geheimer Rat und Oberrat (auchRegierungsrat genannt), die Rentkammer, das Konsistorium, der Kirchen-rat, der Kriegsrat und andere. Selbst das Naturalienkabinett und die Hof-apotheke wurden zur Abgabe ihrer Bücher -veranlasst. Als dann derRegierungspräsident Geh.Rat v. Gemmingen im Jahr 1788 in der sogen.Obern Regierungsregistratur noch verschiedenes entdeckte, was nicht an diegrosse Bibliothek, abgeliefert worden war, hatte dies eine erneute Nach-forschung nach solchen Büchern bei den Behörden zur Folge und dieNachlese war nicht unbedeutend.
Weitaus den grössten Zuwachs erhielt die öffentliche Bibliothek durchdie Einverleibung der Bücher sammhing des Oberrats, über deren Umfangund Hilfsquellen nur einem in dieser Einleitung auch sonst vielfach, benützten
*) Camer. Fol. nr. 3 nach jetziger Signatur.**) Oh. F. Stalin a. a. 0. 3, 760, Anm. 4. 5. 761, Anm. 1.