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Das Fest der Abgeordneten von Rheinland-Westphalen gehalten zu Köln am 18. und 19. Juli 1863 : vollständiger Festbericht
Entstehung
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21so wird man kräftig über die Enge der täglichen Verwicklungen empor-getragen.Wie gesagt, wir erleben nichts, was nicht Andere vielfach schwerererlebt haben, die wir jetzt in den besten kräftigsten Staatsordnungen sehen.Die Hauptsache ist, daß wir ein gutes Gewissen haben, unser reines Zielmit klarem Auge erkennen, und entschlossen sind, Tag auf Tag für dasVaterland thätig zu sein. Um zu dem für König und Volk gleich heil-samen Zustande zu gelangen, wie ich ihn vorher geschildert, bedürfen wirkeiner neuen Erfindung aus dem Nichts heraus, wir besitzen ihn gesetzlicherWeise längst in unserer Verfassung; es bedarf nur der ächten Rechtsge-sinnung unseres Volks, sich um dieses Banner zu schaaren und es siegendfestzuhalten. In diesem Sinne fordere ich Sie auf, mit mir einzustimmen:Ein Hoch auf die Verfassung!Der Abgeordnete für Gummersbach Herr AppellationsgerichtsrathLeue sprach sodann auf die freie Presse.Meine Herren! Den Toasten auf das Abgeordnetenhaus, das ver-fassungstreue Volk und die Verfassung folgen in logischer und natürlicherOrdnung die Mittel zur Erhaltung der Verfassung, die in den Händendes Volkes liegen. Wenn ein Volk aus dem Zustande des Absolutismusin den der verfassungsmäßigen Regierung übergeht und dessen so wie derKrone Rechte in der Verfassungsurkunde niedergelegt werden, so ist dienächste Folge davon, daß der bisherige Umfang der Rechte der Krone ineinigen Stücken beschränkt und die Ausübung einiger derselben an die Zu-stimmung der Volksvertretung gebunden wird, wie dies namentlich in derGesetzgebung und den Finanzen der Fall ist. Darum ist die Verfassungnicht zum Besten der Krone, sondern des Volkes gegeben, das für derenAufrechthaltung besorgt sein und die Mittel in Anwendung bringen muß,die zu diesem Zweck in seinen Händen liegen. Es kann seine Wachsamkeitnur durch die Tagespresse ausüben, welche unaufhörlich die Augen auf dieArt und Weise offen hält, wie die Verfassung von den Ministern gehand-habt wird. Denn diese sind es in erster Linie, welche dieselbe beobachtenund beschützen sollen, indem sie im Sinne der Verfassung nach dem Willendes Königs regieren.Weil es das Recht des Volkes ist, auf die Minister zu sehen, umzu erfahren, wie seine eigenen Angelegenheiten durch dieselben geführtwerden, so muß jeder Minister sich das gefallen lassen und wer das nichtertragen kann, der bleibt besser zu Haus. Ein Minister, der seine Auf-gabe versteht und den ehrlichen Willen hat, die Gesetze gewissenhaft zuhalten, hat auch gar keinen denkbaren Grund, seine amtlichen Handlungender Beurtheilung der Bürger zu entziehen. Im Gegentheil erregt jederMinister, der sich in der Finsterniß verstecken und die Redefreiheit mitNacht und Nebel bedecken will, den Verdacht gegen sich, daß es ihm ander Fähigkeit, sein Amt zu verwalten, oder an dem guten Willen, dieGesetze zu halten, oder gar an beiden zugleich fehle. Wie wird denn einMinisterium, das im Gefühl seiner Würde ist, sich selbst das ZeugnißMan frage einmal in Engausstellen, daß es nicht kann oder nicht will!land Lord Palmerston, ob er die Denk= und Redefreiheit zerstören müsse,