41Wicelii, des Franciscaners Johannis Feri und desMerseburgischen Bischoffs Michaelis Holding, Conver-sation zu genießen. Zu Lübeck aber wollte es ihmnicht anstehen, weil die Intraden des Stifts nicht sogroß waren, als er sich mochte vorgestellt haben. Da-rum resignirte er im dritten Jahre seines Amtes, dieBischoffswürde und wandte zur Ursache dessen dieBlödigkeit seines Gesichts vor, mehrmals sagende, erfände das Stift so beschaffen, daß es wohl eines Bischoffsbedürfte, der mehr als zwei Augen hätte, geschweige, daßein solcher, der schon blind zu werden anfinge, demsel-ben sollte gewachsen sein.Nachdem hierauf Andreas von Barby, Kö-nigs Christiani III. in Dänemark Canzler, zu LübeckBischoff geworden und ab. 1559. Todes verfahren,kam abermal ein Westfälinger zu solchem Amte, nem-lich Johannes Tidemann, der aus der GrafschaftSchauenburg von Stadthagen, bürtig war. Alleinderselbe führte den Bischoffsstab nicht lange, sondernübergab ihn, nach Verlauf eines Jahres, einem andern,Namens Eberhard von Holle und ging balddarauf, nemlich im andern Monat nach geschehenerResignation, an. 1561. den 17. April, mit Tode ab.Sein Grab ist in dem innern Chor der hiesigen Thum-Kirche zu sehen und steht auf der Messings-Platte des-selben geschrieben:Reverendus. Jn. Christo. Pater. et Dominus. Dn.Johannes. Tydeman. Felicis. Recordationis. HuiusEcclesiae. Lubecensis. Electus. Et. Confirmatus. Episcopus. Sub. Hoc. Tumulo Pie. In. Domino. Quiescit.Obiit. Anno. Domini. M. D. LXI. XVII. Aprilis.
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