der Vor- oder Nachsänger Zedderich, welcherals der zu Rom sehr öfters verdammte Cano-nist, und der groste Verläumder da steht, inseiner gehaltenen Rede (4) mit dem Zusatze ge-rühmt hat: Quamvis successu fatoque in-felici, quod tacere, dolere est. Wen be-zielet demnach die Klage des Domcapitels, denVormund der Universität, oder den noch min-derjährigen, und nicht genug erfahrenen Bul-lenschmied=Gesell Hedderich? Nicht das hoheDomcapitel benennet in seiner Vorstellung,oder Schreiben (5) den pflichtigen, sondern derVormund selbst macht sich zum angeschüldig-ten, und angeklagten, und sucht daher sich zurechtfertigen. Aber wie! Elendig genug, wieder aufgeklaͤrte Bericht selbst, woruͤber Cor-nelius Agrippa von VerulamioApocaliptische Noten eben so, wie über die Ein-führungs=Rede des Freyherrs Spiegel zumDiesenberg machen kann, in aller Völle beweist.(4) S. Oben Aufkl. XI. Bl. 37.(5) S. Oben Aufkl. IV. Bl. 19. und Aufkl.XXXI. Bl. 79.B. V. E. F.⸸ⵉⴱDruck-
Druckschrift
Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
Seite
96
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten