Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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764
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novembri kindtauf gehalten". Stirbt der Administrator vor seinemVater, so wird des Administrators SohD durch seinen Oheim denfolgenden Sohn des Kf. von der Kur ausgeschlossen. Auch ist derKf. seinen Söhnen mehr zugetan als den Enkeln und den letztenSöhnen mehr als den ersten,wie gemeinlich in zweiter ehesunderlich bei alten berrn geschieht", uud wird zu Lebzeiten(was er auch wegen allerhand möglicher Fälle nicht kann) sichder Kur oder einiger Lande nicht begeben noch einem Sohn oderEnkel darauf assekurireu. Desshalb muss sich der Administratorauf dem Stift Magdeburg erhalten und kann um so weniger seinenSohn auf einige Länder versichern und einsetzen. Das ErzstiftMagdeburg aber steht auf freier Wahlund des capitels Ordnung nachdie successorn [!] auf dem herzogen von Braunschweig und Lüneburgals ersten capitularen". Endlich haben der Kf. und der Admini-strator beide viele Kinderund werden ihrer alle jähr noch mehr."Dagegen ist in Kurpfalz und allen angehörigen Landen derjunge Pf. Friedrichein einziger söhn, successor, negst angehenderregierender herr", der 23. pfälzische Kf. Zweitens ist er dererste unter den weltlichen Kf.,noch ein* konig von Beheim",Obrister des kurrheinischen Kreises, falls kein Kaiser oderrömischer König, Reichsvikar neben dem Kf. von Sachsen. Uralteund löbliche Abstammung von einem hohen Haus, das vor andernim Reich die erste und meiste Session und Stimme hat. Wasseine Person betrifft, gefiel er dem Herzog von Jülich, wie diesernoch im vorigen Jahr sich wohl erinnerte, einst zu Heidelbergganz besonders,wie ich von S. F. Gn. selbst gehoert hab, auchdiesen jungen churfursten vor etliche monad zu Cassel gesehen, daser wolgestalt aufgewachsen und schon gefärbt, in fürstlichentugenden, sitten und sprachen albereit zu schimpf und ernst her-lich wol erzogen und von grosser expeetans ist wie sol oriens".Sein Oheim J. C. liebt und hegt diesen Pflegesohn wie einen leib-lichen Sohn,das die chur und fürstliche Pfalz in hundert jährennicht besser gestanden als jetzt. Da seind keine schulden, sunderalle alte stattliche pfandschaft wider eingelöst, das einkommendurchaus gebessert, mehr angelegt und herzubracht und sunstenalles im Vorrat." Die Pfalz ist reich, fruchtbarund wie einkostlicher lustgarten an frucht, wein und anderer notturft", diesenLanden nahe und wohl gelegen auf beiden Seiten des Rheins,das des einen gluck und ungluck den andern mittreffen und ge-mein sein mus. Den Rheinstraum haben sie gemein," Pfalz oberund unterhalb Mainz Zölle und Regalien, in diesen Landen vieleGrafschaften und Herrschaften als Lehenbesitz, so dass beide nichtnur fast aneinander stossen, sondern wie eine Landesartund vonnaturen zusammen interessirt und conjungirt sein, die auch voneinem hern in der person regirt werden konten". Die Einwohnerder Pfalz und dieser Lande sindvast auch einer complexion undart . . und die pfalzgraven Selbsten ingemein allezeit freundlicherhovelicher naturen und muten gutigen gemüts, handeis und wandeisin regierung und allem ihrem tun gewesen, gleichwie unserelandsfursten sein und ihre vorfahren gewesen". Zwischen beiden

* Wohl zu lesen: .nach eim".