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ist, als das letzt suchen und practiziren vor des hern admini-strators söhn.
Zu dem hat E. F. Gn. herr vater diesen jungen princen undpfalzgrafen vor etlichen jähren alhie selbst gesehen und anmutungzu ihme gewonnen, sich auch dessen jetz in abgelaufenem 90.jähr ganz wol erinnert und seine affection zu ihme austrucklichund mündlich bei dero reten erclert.
M. Gn. H. hat auch zu seiner jetzigen glücklichen vviderkunftalhie advis gefunden, wie auch ich, von E. F. Gn. schreiben an derobern vater in octobri datirt.* Darumb hat auch S. F. Gn.druuden lands die sach recht erfaren lassen, und kommet aberjetzt bestendige nachrichtung darauf, das unangesehen E. F. Gn.Schreibens dero herr vater, obwol er es E. F. Gn. als der mütterheimstellet, doch vor seine person, die dan E. F. Gn. in diesemgescheft zum allermeisten zu respectiren haben, auf voriger seineraifection und mainung des jungen pfalzgrafen verharren tut. Wieauch nicht weniger in gemein die landschaft als ritterschaft undstette, man schreibe von hof was man wolle, muss es doch auf dielandtag kommen und darnach reformirt und geendert werden."Teilt dies mit, „uf das ja E. F. Gn. sich mit worten oder Schriftengegen den markgraven und hern administrator nicht weiter ein-lasse oder vertiefe", sondern, „wie man bei uns sagt, den daumin der faust behalte" bis zu ihrer persönlichen Besprechung mitVater, Bruder und Stauden nach dem Bad, „auch erst beidendero döchtern den freien augenschein vorbehalte, schier odermorgen schimpf und herzleid und verweis zu vermeiden.
Was dan hieraussen E. F. Gn. selbsten hören und sehenwerden und was vor inclination der almechtig geben wird, wanbeide E. F. Gn. freulein die hern und hingegen die hern diefreulein gesehen haben werden, darbei ist gut gwissen, freude,freundschaft und gottlicher segen zu gewarten und da kan mansagen, das die heiraten im himmel gemacht werden." M. L. darfsich deshalb vor keinem Menschen fürchten; Gott wird die Handüber sie und ihre Kinder halten und an beständigen Freunden wirdkein Mangel sein, von denen ansehnlichere Beförderung zu ge-wärtigen „als bei dem andern haus, da sutisten vil kinder seinund sich täglich mehren". Weder der Markgraf noch der Admi-nistrator können M. L. die schuldige Reverenz gegen ihren Vater„dem fünften gebot gottes und angehengter verheischung gemess"verdenken, „auch darumb dieweil der marggraf E. F. Gn. auf dievorgeschlagene hohe notwendige articul keine richtige erclerungund Versicherung getan noch tun kann". . Denn der Kf. vonBrandenburg wird bei Lebzeiten keinem Sohn oder Enkel vor demandern weder auf die Kur noch auf andere Lande gewisse Asse-kuration geben wollen, was auch „der fäll halben, die sich darundenbegeben können", nicht in seiner Macht steht. Man weiss zudem,dass dem Kf. seine jetzigen Kinder lieber sind als der Admi-nistrator und dessen Kinder, „wie gemeiulich in zweiter ehe und
* Am Rand: „Uerhalben hat sich auch dis schreiben etliohe tagmehr verweilet."