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3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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Vormundschaft sehr annehmen, und konte leichtlich zu allerhand 2. Febr.unfreundschaft und weitleuftigkeiten geraten". Pauli berichtete ihm Berlinausserdem über die Werbung der Gesandten J. C. bei Sachsenuüd Brandenburg, 1 die vornehmlich dahin ging, nachdem J. C.sich nach den Verträgen und dem Privileg Kaiser Sigmundsder Vormundschaft und Verwaltung der Kur unterfangen, ihm dieAufnahme in das kff. Kollegium zu gewähren sowie feindlichenoder ungleichen Nachrichten über ihn keinen Glauben zu schenken.Der Kf. Hess antworten, er stelle es, was die Vormundschaft an-lange, an seinen Ort und werde, wenn ihm deshalb etwasweiter vorkommen sollte, dieses Suchens und der Werbung ein-gedenk sein. Die pfälzischen entschuldigten ausserdem J. C.gegenüber dem Vorwurf einer Rel. Aenderung in Heidelberg; J. C.habe die Religion im bisherigen Stand gelassen, keinen Rat oderDiener abgesetzt;'die Ueberantwortung der Kirche zum hl. Geistan J. C. Prädikanten sei auf Supplikation von 500 Bürgern zuHeidelberg geschehen, mit dem Befehl auf der Kanzel niemandenanzugreifen. Da aber die Gegner J. C. Prädikanten gräulichschmähten, Hess J. C. beide vorfordern und zu gegenseitigerDuldung, insbesondere die seinigen zu ruhiger Anhörung derGegner auffordern. Die Prädikanten der Stadt erklärten jedoch,das komme einem colloquio gleich, worauf sie sich ohne Vor-wissen von Sachsen und Brandenburg nicht einlassen könnten. Gross-hofmeister, Kanzler und Räte verwiesen ihnen diese Antwort und sagten,J. C. hätte wohl Ursache,solchs mit inen zu verschaffen; aber S. F. Gn.netten es dabei bleiben lassen und derselben theologen uferlegt,sich vorigen bevelch nach fridlich zu verhalten." Dr. Pauli berichtete,der Kf. solle hierauf geäussert haben:Wie kerne ich darzu,das sich die pfaffen allwege in ihren hendel allweg meinerbeschonen wollen? Ich mochte wol leiden, das sie mich mit ihremhendeln zufriden lisen." Pauli berichtete ihm auch über das vonden Pfälzern angeführte Privileg betr. der Vormundschaft (Vor-mundschaft und Verwaltung der Kur durch den nächsten Agnatenbis zum 18. Jahr des jungen Herrn, der dann den Kurrock an-legen, aber die Verwaltung der Güter bis zu seinem 25 Jahr demAgnaten überlassen soll); die andern Kurhäuser hätten kein solchesPrivileg. Pauli hatte ferner Nachricht, das L. Ludwig sich nun-mehr auf das Bedenken L. Wilhelms hin der Vormundschaft nichtferner anmassen werde. 2 L. Wilhelm habe dem Bruder dasExempel mit Markgraf Albrecht vorgehalten, der, als ihm Kur-sachsen, L. Philipp u. a. die Vormundschaft über M. GeorgFriedrich verweigerten, hiedurch zu Kaiser Karl getrieben und mitseiner geringschätzigen Schilderung von der Macht der Schmal-kaldener den Kaiser im Entschluss zum Kriege bestärkt habe,welchs sonsten alles verblieben". 3 L. Wilhelm habe am Schluss

1 Vgl. hiezu It. 250.

' Vgl. ebd. 244 A. 1; 250 A. 1.

3 Zum Streit wegen der Vormundschaft über den MarkgrafenGeorg Friedrich (seit 1544) vgl. Voigt, Albrecht Alcibiades 1, 74ff;101 ff.