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Den Räten des verstorbenen Kf. wurde, „wie man die andereofficirer wieder angenommen", mitgeteilt, dass sie dem jetzigen Kf. mitgleichen Pflichten verwandt sein sollten wie dem vorigen; aber sie wur-den nicht verpflichtet angenommen, 1 woraus zu entnehmen, dass mansie, wo nicht alle, doch die Mehrzahl, beurlauben wird. . . . DerKf. wird sich inzwischen bei Sachsen u. a. Rats erholen; weshalbdie guten Leute sehr kleinmütig sind und des verstorbenen Kf.nicht ohne Tränen gedenken, nicht nur wegen ihrer eigenenPerson, sondern viel mehr der gemeinen Sachen halb. Den ver-storbenen Kf. hat das ganze R. „furchten und darüber hat sitzenund bleiben müssen lassen, und die ganze Pfalz dardurch in solchereputation als sie niemals gewesen kommen ist. .... Und tuetinen von herzen wehe, das durch solche verenderung der jetzigechurf. seinen hern vater in der gruben schmehen, viel gute leutemerklich ergern und den Papisten ein frohlocken anrichten" undendlich sich und die ganze Pfalz ins Verderben führen wird. Siewollten gern gehört werden, wissen aber keinen andern Weg, alsdass J., wie Ehern fleissig bat, L. Wilhelm, Graf Albrecht vonNassau u. a. dem Kf. nicht verdächtige Herrn veranlasse denKf. zu warnen.
, Wiesbaden. Dill. Arck. T. 457. Oop. (Auszug.)
14. Dezbr. 5,* Der Kaiser an Kur fürst Joha nn Ge org.
Linz
Auf I. G. Sehr, vom 16. Nov. Dankt dafür, dass I. G. denjetzigen Kf. von der Pfalz, falls dieser über den Tod seines Vatersan I. G. schreiben wird, vermahnen und sonst für seine Person,was gemeiner Ruhe zuwider, verhüten helfen will. „Das aber überder verstorbnen kais. Mt. hochseliger gedechtnus so ernstlicheverraanung etliche stende seit des reichstages zu Regensburg sichsolcher beschwerungen halben unterstehen sollen, dabei sich ainesaufstandes zu besorgen, wurde mir solches frembd furkommen, undgesine derhalben an E. L. ganz freundlich, damit solchen Sachenfurkomen wurde, E. L. wollen mich berichten, wo und von wemzu solche beschwerungen ursach gegeben wirt, damit ich solcheabstellen und was zu gueter verstand und ainigkeit reichen kan,befudern und anrichten möge", auch Gutachten mitteilen, wie solchen
man, die leichpredig tun sollte, endlich aber der eburf. sein predicantenmit ernst bevolen die leichpredig zu tun, welches auch also geschehenmissen, derwegen das morgenessen sich bis nach den zwölfen erstreckt".Nach ausführlicher Beschreibung des zwischen 1 und 2 Uhr statt-gehabten Leichenbegängnisses bemerkt der Berichterstatter noch,Montag [12. Nov.] habe Thusanus „durch bewilligung des churf., sodoch mit grosser muhe und arbeit gegangen", auch eine Leichenpredigtzum heil. Geist gehalten, der die Kurfürstin-Wittwe mit dem Frauen-zimmer, nicht aber der Kf., Pf. Reichard und J. C. Gemahlin bei-wohnten. T. soll wider den Kf. und die A. C. Verwandten ziemlichhart fulminirt haben, noch heftiger und mit vielen hohen calumniiswider den Kf. selbst Olevianus am vergangenen Sonntag (Me. No. 104).— Vgl. Cuno I, 92 f.
1 Vgl. I. 8; 31 (S. 240).