Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
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637
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68Ö690. 1592 637

lieh zu ersuchen, das anstatt der schreiben gesucht und begertwerde, solchs durch eine personliche botschaft verrichten zu lassen;solhe botschaft könnte alsdann desto unvermerkter und mit mehremglimpf zugleich auch an uns anhero kommen und gelangen- Dasaber solh suchen, eine botschaft zu uns zu schiken, bei der königindirecte unsertwegen beschehen solte, ist keineswegs ratsam, wereauch schimpflich.

Die rais in Frankreich belangend, da sich schon zutragensolte, das wir doch nicht darfür halten, das ir alle samptlichenin Engelland würdent verraisen, so ist doch ganz unnötig, das irauch alle euch furter in Frankreich begebet. Sonder da diegelegenheit sich begibt, das in Frankreich zu raisen sein würde,soll solhe rais allein von dir dem jungem freiherrn von Winnen-berg und secretario Duranden furgenommen und verrichtet werden.Also ist auch ganz ohne not, da der herzog von Gullic etc. [?] beider K. W. in Frankreich nicht anzutreffen ist, das demselbenferner und weiter nachgezogen werde.

Was letzlichen die Zuordnung mehrern gelts belangt, obwoldu unser secretarius Durant uf ein starke summa andeutung getan,halten es wir doch für ein ubermass, und das ir mit noch einpar dausent gülden und dem zuvor habendem gelt wol zulangenwerdet können. Dieweil aber deshalben ein Wechsel zu machenes die gelegenheit jetzo nicht geben oder kürze der zeit halbenbeschehen mögen, so tun wir euch hiermit einen gewalt uberschicken,kraft dessen ir bei bekanden leuten 2000 fl. ufnehmen und des-halben wechselzettel von euch geben könnet, das solhe summa innechtskünftiger mess zu Frankfurt widerumb erlegt werden solle;wie wir dan vernehmen, das dergleichen gelegenheit daniden inden Hagen man gar wol haben mag, auch secretarius HeinrichCarben disen weg vor der zeit auch gebraucht". . , .

Mb.Hess. Acta und Corresp." Cop. (Kluckhohn.)

690. Kaiserliche Resolution auf die Replik der kur- 26. Maipfälzischen Gesandten. 5. j U ni

PragDer Kaiser hat ihrem Herrn,dem angehenden churfursten",an seiner Dignität, Namen und Würde bisher nichts entzogen,vielmehr freundlich gratulirt und seinen besten Willen erboten,was er auch betreffs der Belehnung zeigen würde, wenn nichtsonderliche Verhinderung im Weg läge, was aber nicht zur Ver-kleinerungI. Ch. Gn." gemeint sei. Da aber Pf. Reichard ihnum Handhabung der Justiz angerufen, kann er zur Zeit nichtsweiter tun, als dem Kf. Mitteilung machen und dessen Ermessenvernehmen. Sollte der Kf. nicht gewillt sein dem Weg gütlicherTraktation stattzugeben, so stellt es der Kaiser den Gesandten an-heim, ob sie die fernere kais. Erklärung hier abwarten oder sichinzwischen nach Haus begeben wollen. 1

Ma. 301|3 f. 65, Cop.

auch ein

1 Bei der Duplik der pfälzischen Gesandten (ebd.) findet sichi ein Schriftstück mit Belegen für die Anerkennung Friedrichs in