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12. Mai ungewiss, ob solhe und welcher under denselben, wie in gleichemHeidel- der orden, welchen ir zuvor bei banden habt, mit und beneben denberg statutis müsse überreicht werden, oder nit, so haben diejenigen, soin Engelland verreisen werden, sich mit fleiss zu erkunden, wie esmit presentirung und uberliferung dergleichen Sachen pflege ge-halten zu werden, und sich solhem gebrauch gemess zu verhalteninmassen die mitgegebene Instruktion gleichergestalt anweisunggeben tut." Beiliegende Kredenz an L. Wilhelm sollen sie zuKassel überreichen und L. W. bitten, ihnen ein Schreiben andie K. von England mitzugeben „und neben commendirung dersachen I. K. W. anzuzeigen, das S. L. uns geraten, keinen kura-toren und administratoren neben uns zu regiren zuzulegen oderanzunemen, desgleichen uns auch treulich vermahnet hette, vonder einmal erkanten Wahrheit christlicher religion nicht zu weichennoch von derselben uns abschrecken zu lassen.
Was zum dritten anbelangt, ob ir alle samptlichen in Engel-land verraisen sollet, da bleibt es bei mitgegebenem neben-memorial, das ir nemblich nach gelegenheit der verzüglichenantwort in Holland euch teilen und du der junger freiherr vonWinnenberg und secretarius Durand allein in Eugelland euchbegeben sollet. Und möchten wir gern sehen, das solhe teiluugzeitlich beschehe, und also auch dardurch der uncosten umb destomehr erspart und geringert würde.
Zum vierden ist der fürschlag geton worden, ob nicht bei derK. W. in Engelland anzuhalten und mit derselben zu tractirenwere, das sie eine botschaft zu uns heraus abfertigen wolte etc.Da stellen wir es dahin, dieweil ohne das die K. W. soll erbetenwerden etliche teutschein der instruction angedeute fürsten schrift-
halben in Holland abgefertigt". Ein kurf. Sehr., Heidelberg 8. Mai,beglaubigt bei L. Wilhelm Graf Johann den J. von Nassau und diedrei Obengenannten, „sampt und sonders in Holl- und Engellandrespective abgefertigt", zu mündlicher Werbung, mit der Bitte umwillfährige Erklärung. Ein weiteres kurf. Sehr, vom 12. Mai an Philippden . . von Winnenberg, „burggraven zu Alzei, jezo zu Dillenberg",erklärt die von Durant veranschlagten Kosten (7—8000 fl.) für viel zuhoch; „wan aber dir bewust ist, welcher gestalt anfangs diese legationfür gut angesehen worden und woruf Johann der jünger von Nassauohne das in seinen eigenen und privatgescheften in Holland verreise:und villeicht daselbsten ein Zeitlang verharren möchte, so wollen wirnicht hoffen, das er solches in unserm costen zu verrichten begerenund zumuten werde". W. soll dies bescheiden andeuten und die Un-kosten für den Kf. möglichst einschränken, „auch dich Selbsten erin-nern, wie du zu diser legation kommen". L. Wilhelm gab denGesandten ein lat. Begleitschr. (Kassel 24. Mai) an die K. von Englandmit, der er die Streitsache des von den Gegnern der reinen Religionangefochtenen Kf. Friedrich zu entsprechender Berücksichtigung em-empfiehlt (Me. No. 1004, Cop.). Elisabeth richtete auch wirklich am17./27. Juli ein energisches Interzes3ionsschr. zu Gunsten des jungenKf. an den Administrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (HäberlinXVI, 362 f.). Bei Dänemark beglaubigte Kf. Friedrich wegen dergleichen Sache im Juli den Rat Heinrich von Schwerin, vgl. dasSehr. Christians IV. an den Kf. vom 23. Sept. Mb. 113/4.