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Kf. Ludwigs seines Vaters Kirchenordnung, auf die sie sosehr dringen, in der Präfation solche Calumnien verboteu hat.
Politische und Profansachen. Die Besetzung der Regiments-ltanzlei und Af niter mit Landeskindern soll nach Tunlichkeit, kannaber nicht unbedingt berücksichtigt werden, wogegen die Elternihre Kinder zum Studiren anhalten sollen, damit sie mit Nutzengebraucht werden können. Nach den angeblichen Mängeln am Hof-gericht zu Amberg soll geforscht werden und die Besetzung desselbenzu keiner Klage über Parteilichkeit, Verschleppung oder Ver-weigerung des Rechts Anlass geben. Bas Neumarkter Ungeld,worüber zwischen seiner und vorher J. C. Regierung und ihnenStreit bestand, ist zum Teil anderweitig, der Rest in Sachen derzu Neumarkt noch währenden Unordnung verwendet worden. Ver-spricht für die Zukunft wieder Lieferung pro rato an das Kom-missariat, bei dem die Rechnung abzuhören ist. Betreffs der Erb-huldigung, „darbei ir die von der ritterschaft euch zu lassenbegert", hat er seinen hiezu Verordneten befohlen sieb überall andas Herkommen zu halten. Was Versicherung aller Städte undUntertanen vor Gewalt betrifft, hat er mehr als einmal demAmberger Rat erklärt, dass ihm grundlose Anwendung von Gewaltganz fern liege; „ist uns auch in unsere gedanken nie komen,etwas tätlichs furzunemen, bei welcher erclerung wir es nochmalsbewenden lassen und gedenken derselben auch also nachzusetzen".Das Kriegsvolk zu Neumarkt soll nur die dortigen Einwohner zumGehorsam bringen, aber niemand anderen überfallen oder beleidigen,und wäre längst wieder abgeschafft worden, wenn nicht aufs NeueWiderwillen unter der Bürgerschaft entstanden wäre und sie sichgeweigert hätten Gehorsam zu leisten. Ist dort alles in Richtigkeit,so wird er sehr gern, schon der Kosten wegen, das Kriegsvolk ab-schaffen, von dem gehorsame Untertanen nichts zu befürchtenhaben. Die seinerzeit von den Landständen J. C. übergebenenGravamina 1 kann er erst dann richtig machen lassen, wenn dieobigen Sachen wieder in Richtigkeit und sein Regiment ordentlichbestellt sein wird. . . .
„Datum Heidelberg, den 18. martii anno etc. 92."
Bm. Cod. bav. 1799. f. 80 ff. Cop.
686. Entwurf der Werbung der kurpfälzischen Ab- *• A P ril
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gesandten beim Kaiser.- Derg
Sie sollen dem Kaiser nach Uebergabe des Kredenzbriefs aus-führen : „Das I. Mt. sich noch wol erinnern möchten, was kurz
1 Beschwerden der Ritterschaft (16 Punkte) waren der AmbergerRegierung am 27. Aug. 1591 übergeben worden (Mc. Fürstens. CXXIV.ad. 1020).
2 Ein Sehr, des Kf. an den Kaiser, Heidelberg 11. März, beglau-bigt die Räte Graf Joachim den Ae. zu Ortenburg, HansLandschad vonSteinach, Dietrich vou Winterfeld, Landrichter zu Amberg, D. JohannAlbrecht Frais und Lic. Johann Christoph Rheiner und ersucht umpersönliche Audienz für sie (ebd. f. 55, Cop.). Ein weiteres Sehr, desKf. an den Kaiser, Heidelberg 22. März, wendet sich gegen die An-sprüche Pf. Reichards und bittet um Erteilung der Belehnung, „die-