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3 (1903) 1587 - 1592
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18. März685. Kurfürst Friedrich lV.au die Landstände der£ Oberpfalz.'

(Will keinen Gewissenszwang, sondern nur gleiches Recht für seinBekenntniss und Gehorsam gegen das Mandat de non calumniandoDie classici conventus und die Absetzung von Predigern. Die Besetzung der Kanzlei und der Aemter mit Landeskindern. Revisiondes Hofgerichts zu Amberg. Das Neumarkter Ungeld. Das Kriegs-volk zu Neumarkt. Die J. C. übergebenen Beschwerden.)

Auf deren Sehr, vom 8. huius mit Glückwunsch und Be-schwerdepunkten. Betreffs der Religion erscheint es ihm fremddass sie ihm Mass und Ordnung für die Bestallung seiner Kirchenund Schulen vorschreiben wollen, da dies nach dem Rel. Fr. nurder hohen Obrigkeit zusteht; vgl. die benachbarten ev. undpäpstischen Stände. Dagegen ist ihnen nicht nur ihr Gewissenfreigelassen, sondern auch die Uebuug ihrer Religion (welchegleichwohl mit der unsern in irem rechten verstand für ein religionwieder die Papisten zu halten ist, und do je ein unterschied zumachen, könt man billich die lehr von der Ubiquität für ein neueunerhört dogma und also für die zweite religion halten"); inAmberg hat die Stadt die Hauptkirchen, die hohe Obrigkeit nureine geringe Kirche.

Er ist auch, wie er schon mehrmals erklärt hat, nicht gewilltirgend einem Untertanen das Gewissen zu beschweren oder dieRel. Uebung zu benehmen und fordert nur, dass die Uebung seinerReligion nicht geschmäht und jedem Untertanen der Besuchdieser oder jener Kirche freigestellt werde.

Trotzdem sie seine Religion tacite verdammen zu wollenscheinen, ist doch, wie er Dank seiner Unterweisung aus derSchrift gelernt hat, diese Religion, zu der er sich bekennt und beider er mit Gottes Hülfe zu bleiben gedenkt, unwiderleglich in Gottes"Wort fundirt. Trotz ihrer Erinnerung an das Testament seinesVatershat es doch der religion und glaubens halben die ge-legenheit, das es ein gewissensachen und darin niemand verpundensein solle, sonder ist ein jeder in dem fall auf seiner seelen hailund Seligkeit zu sehen und gott mehr als den menschen gehorsambzu laisten scholdig". Uebrigens war sein Vater mit der Lehre derUbiquitisten durchaus nicht einverstanden.

Die classici conventus sind nicht dazu angestellt gewesen, umdie Pfarrer, die den Unsern nicht nachsprechen wollen, ins Exilzu stossen; ist ein und der andere Prädikant beurlaubt worden, sowar entweder gottloses Leben oder dem Mandat de non calum-niando zum Trotz Schmähungen, die sogar die Person J, C. nichtverschonten, die Ursache. So haben ja auch Bürgermeister undRat zu Amberg den Balthasar Schöpfen seines ärgerlichen Lebenshalber, freilich ohne Vorwissen der Regierung, abgeschafft.

Wiederholt seine obige Versicherung und erwartet dagegen, dasssie ihre Kirchendiener wie zuvor ad examen stellen und ihnenGehorsam gegen das erwähnte Mandat auferlegen, wie ja auch

1 Vgl. hiezu Hausser II, 189; Wittmann S. 95.