Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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628
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628 1592 681-683.

Ludwig dem Frommen 1 sollte genügen; beil. ein Extrakt aus denhiesigen Univ. Akten. Ebenso Albert, der Sohn des Kf. Ernst vonSachsen, 1482 mit nur 18 Jahren zum Erzb. von Mainz erwähltund bestätigt, ohne Kurator oder Adjutor. Um so mehr genügtdieses Alter bei einer erblichen Kur. Er wird auch in allen Gratu-lationsschr. von sämmtlichen Kff., keinen ausgenommen, andernFürsten, Ständen und Städtenfür ein ungezweifelten selbst regier-enden churfursten erkannt".

Bittet W. angesichts der drohenden Weiterung gemäss dernahen Verwandschaft und dem durch die bairischen Käte getanenErbieten R., der von andern ihres Vorteils halb angetrieben wird,abzumahnen, ebenso die Stadt Amberg und gemeine Landschaft desoberen Fürstentums zum aufgeben ihrer "Widersetzlichkeit undLeisten der Huldigung ernstlich aufzufordern. Auf den unverhofftenFall versiebter sich zu W. vetterlicher Hülfe und Beistandes, zumalsolche Widersetzlichkeit,gegen die ordentliche Obrigkeit und Anschlussan einen andern Herrn für alle Stände und Obrigkeiten wohl zubedenken steht,was eim idem in garten wachsen und das es leicht-lich zu einem neuen bauernkrieg geraten könnte." .

Ma. S01|3 f. S ff. Or. (pr. ll.|21. März).

7. März 682. Friedrich Wilhelm Administrator von Kur-Torgau Sachsen an Kurfürt Friedrich IV.

Fr. gefährlicherStreit mit Reichard, der sich vornehmlich aufdie Goldene Bulle beruft, deren Worte so hell und klar sind,daswir nicht sehen, wie dieselben abzulehnen"; die Bulle für dasHaus Sachsen stimmt hiemit vollkommen überein; Auszug beil.Da die G. B.die einzige Verfassung ist, dardurch das heil, römischereich noch zusammengehalten", und Fr. der Antritt der Regierungallen Umständen nach zur Zeit sehr schwer fallen würde, schlägter vor, Fr. möge Reichard auf 3 Jahre zu seinem Statthalterbestellen, wobei die ganze Regierung in Fr. Namen geführt unddessen Dignität gewahrt und alle Weiterungen vermieden würden.

Me. Ho. 1004. Cop.

15. März 683. Bericht des neuburgischen Rats Dr. Zorer überseine Verrichtung zu Heidelberg. 2

D. Zorer bericht, das er zu Heidelberg der erbeinigung halbenbei D. Culmann nachgefragt und sovil befunden, das H. Joh. Casimirdise sach D. Reubern ein form, wie solche erbeinigung zwischenPfalz und Baiern wider zu erneuren, zu verfassen [!]; es seie aberingefallener verhindernussen halben, sonderlich das I. F. Gu. in*mittelst verstorben, verblieben. Doch hab sich ermelter D. Culmannerboten, bei I. Ch. Gu. derwegen anzugemanen, die ohne zweifeikein mangel werden erscheinen lassen, 15. martii."

Mo. Fürstensachen II. Speo. lit. B. OXXIV. No. 1024. (Auszag.)

1 Vgl. betreffs der Vormundschaft des Pf. Otto von Mosbach überseinen Neffen den Kurerben Ludwig bis zu dessen 18. Jahre (14361. Jan. 1442} Häuser I, 312 ff.

2 Zur Sache vgl. Br. J. C. II. 507 A. 1. Das 5. Libell derBeilagen der Relation des neuburgischen Kanzlers Fröhlich vom