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rechtmässiger Inhaber er von den Kff. u. a. Ständen anerkannt wird, 2. Märzz u behaupten und bittet um Abmahnung Reichards und der Oberpfälzer Heidel-sowie im Notfall um vetterliehe Hülfe.) berg
W- wird von seinen Räten, „so sie unlaDgsten bei uns gehabt", 1vernommen haben, wie Pf. Reichard sich gelegentlich der BeerdigungJ. C. einer vermeinten Tutel und Kuratel oder Administration an-masste und was seither zwischen R. und ihm mündlich und schrift-lich vorgegangen ist. Hatte gehofft, R. würde auf seinen gegründetenBericht nichts weiter vornehmen, „wie sie dan in der person diesenabschied damaln von uns genommen, das sie der Sachen bessernachdenken wolten". 2 Trotzdem sucht R. ohne Zweifel auf Anreizenunruhiger Leute sein Vornehmen de facto ins Werk zu setzen, in-dem er nach seinem Weggang von hier in Kreuznach, „derendenS. L. im wenigsten nichts zu tun", ein Mandat anschlagen Hess,worin er allen kurpfälzischen Dienern, Lehenleuten und Untertanenverbietet, dem Kf, zu huldigen. Als er neben den badischen ver-ordneten Räten die seinigen zur Huldigung nach Kirchberg 3 in dervorderen Grafschaft Sponheim (an der R. nur ein Fünftel Anteilhat) abfertigte, hatte R. zuvor das Städtlein eingenommen und dieendlich doch eingelassenen kurpfälzischen und badischen Gesandten,welch letztere dem Rat die Huldigung für den Kf. anbefohlen, aufdem Rathaus durch Soldaten bewachen lassen und so die Unter-tanen mit Gewalt von der Huldigung abgehalten, wie es auch imTal Stromberg geschah, wo R. mit Kurpfalz in Gemeinschaft sitztund für sich nur ein Drittel zu geniessen hat. Beide Orte sindmit Soldaten und Schützen unter Friedrich Cratz von Scharfensteinbesetzt worden, mit „schimpflicher abweisung unserer rate, auchVerstrickung etlicher amptsdiener". Ferner verursachte R. durchsein Sehr, an die Stadt Amberg, worin er die Huldigung für denKf. bei höchster Strafe verbot, bei dieser u. a. Städten und Märk-ten nicht nur die Verweigerung der Huldigung, sondern auchschweren Hohn und Spott für die kurf. Kommissarien, Viztum undRäte zu Hahnbach bei Amberg, sowie zu Amberg und Hirschau.Hört ferner, dass R. in einem sehr anzüglichen Sehr, den Kaiserum Exekution gegen ihn und seine Räte ersucht.
Hätte sich dessen zu seinem nächsten Verwandten, dem erkeine Ursache gegeben, nicht versehen. Die Fortsetzung diesesUnfugs würde für das ganze Haus Pfalz und Baiern schwerenSchaden verursachen, da er, gedeckt durch die Goldne Bulle, dasExempel und alte Herbringen der Vorfahren und die väterlicheDisposition, sich nicht also von dem Seinen Verstössen lassen kann.Das einzige Exempel mit Herzog Otto und seinem Mündel Pf^
1 Vgl. No. 674 A.l; über Baierns neutrale Haltung im pfälzischenVormundachaftsstreit Stieve IV, 195 A. 6.
2 Vgl. Häberlin XVI, 339.
8 Der Kf. hatte schon am 29. Jan. dem Rat zu Kirchberg diebaldige Einnahme der Huldigung angekündigt und verboten denZumutungen Pf. Reichards nachzukommen (Ma. 301/3).
1 Auszug dieses Sehr, vom 8. Febr. bei Häberlin XVI, 340 ff.
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