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3 (1903) 1587 - 1592
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ganzen bestehenden Bau zu Fall zu bringen droht; er kann aber Februargegenüber Ratschlägen anderer den Herrnleicht mit einem wort ~7T.divertiren." WennE. Gn." ihn nicht gewinnen und von derGefahr dieser Veränderung des Rats überzeugen, so wird allesbeim Kf. selbst vergebens sein; ja, es ist wohldie kapp so weitverschnitten", dass selbst bei erwachender Einsichtderselb anfengerdieser tragedia" es nicht mehr in der Gewalt hätte, den Rat wie-der zu der Einigkeit zu bringen,wie er bis auf den tod weilandit. Gn. H. seligen gewesen".

Ein anderer "Weg:E. Gn." sollen den Kf. ermahnen, seineRäte zu probiren, wie Jehn probirte, welche Priester des Herrnund welcheBalams" [!] sein.Und erstlich neben E. Gn. alsneutralen die alte rate, wie der rat bei pfalzgraven Johan Casimirenseligster gedechtnus ist besetzt gewesen, zusamen berufen, auchdie alten rate als Ehern, item D. Tossanum 1 darzu rufen Hessen"und ihnen proponirten bei ihren Pflichten und Eiden, wie sie esvor Gottes Angesicht verantworten wollten, ihre Ansicht über diedem Kf. wegen der Religion von Seiten des Kaisers u. a. R. Stände,geistlicher und evangelischer, drohenden Gefahren und ihre Abwend-ung auszusprechen und zwar etwa an der Hand folgender oderähnlicher capita.

1) Ob der Kf. seine Konfession im Druck veröffentlichen unddem Kaiser und den Fürsten zuschicken oder lieberohne andernpracht oder edirung neuer oder alter confession" Land und Leuteauf die alte Konfession visitiren und die alte Ordnung renovirenund in executionem richten soll ?Dann gott lesst sich nit miteusserlichem schein, sondern mit der tat und Wahrheit bezalen".

2) Ob der Kf., falls er solcher Konfession halber oblique oderdirecte vom Kaiser selbst oder den R. Ständen angefochten würde,dabei bleiben solle?

Und dieweil vil wege seind, I. Ch. Gn. darvon zu treiben",z. B. durch Aechtung der Strassburger Kapitularen und ihrer recep-tatores, ob der Kf. trotzdem die alte Korrespondenz und Nach-barschaft mit denen von Strassburg halten, ihnen und ihren Bürgerndas Land öffnen und Pass und Geleit vergönnen, oder, falls derKaiser dies dem Kf, bei Strafe der Acht verbietet, pariren oderandernfalls der Achtserklärung zuvorkommen soll?"

Item was zu tun, wenn der Kaiser in der Hanauischen Vor-mundschaft etwas mandirt? Item falls auf einem künftigen R. Tagdas Decret von ao. 66 gegen Kf. Friedrich wiederholt, der Kf.zum Gehorsam gedrängt und, falls er dies nicht wollte, zur Exe-kution geschritten würde,wie I. Ch. Gn. dieselbe abwenden unddo die politicae detensioues nicht helfen wollcen, wie sie sich unddurch was mittel der execution erwereu sollen" ?

1 Vgl. über das Eintreten des Kf. für Tossanus bei der Univer-sität im Juni 1592 Cuno I, 279; über aen vergeblichen Versuch desKf. Tossanus zur Zurückziehung gewisser vermutlich bei L. Ludwiganstössiger Thesen zu bewegen (auf Veranlassung Huttens), im Juli1593, ebd. 280 ff; II, 212 f.

Bevold. Briefe des rialzgrafcn Johann Casimir. III, 40