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was sie wollen; wie dan die gemeine richtschnur ist deren Februarvom adel religion. Also in der Ambergischen Sachen sei zu tem- M .porisiren und den undertanen ihr begeren zu bewilligen oder jesolches mittel vorzunemen, das die undertanen zu frieden gesprochenwerden. In der capitular sach sich derselben zu entschlagen ; seiein frembder handel; so kommen I. Ch. Gn. aus aller gefar. Insachen des decrets zu Augspurg ao. etc. 66. sollen I. Ch. Gn. sichzur A. C. bekennen. Mit Wurtenberg, Anspach und andernbeuachtbarten fuersten gute vertreuliche correspondenz halten.Ihren rat mit ihresgleichen nobilibus zu besetzen; 1 die, so halstarrigund streng in der religion seien und sich nicht wissen in die zeitund leut zu schicken, aus dem rat schaffen, moderatos, das ist,die weder visch noch fleisch seind, in rat zu setzen". Sehen dasdie Kff. und Fürsten und wird der Kaiser dessen berichtet, „sokönnen I. Ch. Gn. durch die nobiles excusirt und salvirt werden,das I. Mt. mit dero wol werden zufrieden sein und in hoffnungstehen, I. Ch. Gn. werden sich algemach lassen weisen"; dagegenwürde das Verbleiben der Halsstarrigen im Rat den Kaiser unddie andern Stände zum höchsten offendiren „und ursach gesuchtwerden, das gemelt decret ao. etc. 66. zu exequiren". So kommeder Kf. aus aller Gefahr und bedürfe man hiezu nicht die Hülfeder fremden Potentaten, Könige und Fürsten; „sei auch ohne not,von mittein, sonderlich von kriegsmitteln sich zu beratschlagen undzu bedenken", da auf diesem Weg der Kf., von Niemandem ange-fochten, ruhig sein Regiment führen, jagen, schiessen und andereKurzweil ohne Gefahr treiben könne, da die gemeinen Kanzlei- undR. Händel wohl durch die Räte verrichtet werden können, „wievor zeiten der brauch gewesen, das die herrn ihrer kurzweil unddie rate den canzleigcscheften abgewartet haben.
Welchem herrn wolte aber ein solch himmelbissgen nichtschmecken? Und muss wahrlich ein standhaftig gemuet sein, welchessolchem luder entgehen und entrinnen solle.
Und ob gleich E. Gn., als die weit eiu andern scopum undweit andere bedenken bei sich haben", 2 den Kf. zur Standhaftig-keit in religione vermahnen und ihm sowohl die Gefahren als die
1 Als adelige Räte in den ersten Jahren Friedrichs IV. führtRitter a. a. 0. an: neben Wittgenstein und Hütten Heinrich vonSchwerin, Volrat von Plessen, Quadt von Wickerad. Dohna, der erstim Aug. 1593 in die Dienste des Kf. trat, fühlte sich am Hof und imRat nicht wohl, vgl. Schmidt, Dohna, S. 174 A. 3. Sonst begegnenuns unter der Beamtenschaft Friedrichs IV. auch VertrauensmännerJ. C. wie Kolbinger, Durant, die beiden Winnenberg, Philipp Wamboldvon ümstatt, Dietrich von Mörle.
3 Wittgenstein äussert sich, nachdem er 1594 den HeidelbergerHof wieder verlassen hatte, in seinen Briefen an Tossanus wiederholtim Sinn der Klagen des Diskurses; vgl. das Sehr, vom 28. Dez. 1594:Gott möge „111. prineipem heroico spiritu donare" (Cuno II, 222);1. Okt. 1596: „utinam religiöse sacra illa peragatur actio [die Taufedes Kurprinzen] seriaque ludicris praevaleant nee [nicht: „ut"] inutilesfiant sumtus non magno emolumento publico" (ebd. 224; vgl. auchebd. 229, 20. Juni 1596).