680. 1592 6L9
Ambergische sedition. 1 Dan wie kan der kais. Mt. und allen A. C. Februarverwandten stenden eine gewünschtere bessere occasion fuerfallen, «„die churf. Pfalz entweder zu der mutation in religione zu bringenoder aber, da sie darbei verharret, I. Ch. Gn. deroselben land-scbaft wo nit gar entsetzt, jedoch solche in ein solch Sequester zubringen, das I. Ch. Gn. derselben nicht mechtig sein können".Der Kaiser und alle K.Stände werden das Begehren der Ambergerhei A. C. und Rel. Fr. gelassen zu werden für rechtmässig undder R. Verf. gemäss erkennen und ihnen das zusichern. Reichard,Philipp Ludwig u, a. Agnaten werden die Amberger „in ihremfuernemen steifen", der Kaiser u. a. Stände sich wegen der gefähr-lichen, vielleicht selbst kriegerischen Konsequenzen in diese Sacheschlagen, bis P. entweder den Ambergern die Religion freilässt„und also die calvinische religion aus Beiern ausgemustert" oderim Fall kurf. Widerstands die Landschaft unter Sequester und dieVerwaltung eines Agnaten gestellt wird, entweder Reichards oderPhilipp Ludwigs, „welchen man nicht rccusiren kan, dieweil ernit prodigus und der A. C. ohn allen streit und wiedersprechenist". Es wird dann ähnlich werden, wie zu Ottheinrichs ZeitenPf. Wolfgang und hernach Pf. Friedrich Statthalter in der Ober-pfalz gewesen, 2 nach Abzug der Unterhaltung der Rest dem Kf.sicher ausgefolgt werden; „was aber und wievil dessen sein wird,das ist leicht zu ermessen; dan I. Ch. Gn. nit liberum dominiumund also bei weitem das nicht am ankommen haben werden, dassie sonsten betten, wan sie absolute do zu gebieten". In Sachender Religion wird es zur Befriedigung des Kaisers uud der Luther-ischen nach dem jetzigen Stand in Amberg eingerichtet werden,d. h. „ausreutung der calvinischen religion in der obern Pfalz, unddas ist für einen streich".
Ob dem nicht durch politische Handlungen zuvorzukommen,etwa durch Verordnung eines lutherischen, aber dem Kf. verpflich-teten Grafen oder Herrn zum Statthalter oder Viztum, bis aufbessere Gelegenheit?
Es wäre vielleicht das kleinere Uebel, wenn man einen ver-ständigen, gottesfürchtigen und der Kurpfalz treuergebenen Herrnfinden könnte. „Dan war ists, das die Lutherische vil neher beians und wir bei ihnen seind dan die Pabisten". Die Lehre derUbiquitisten hat dann freilich eine viel weitere Trennung als je zuLuthers Zeiten hervorgerufen. Glaubt jedoch kaum, dass ein luther-ischer, aber nicht ubiquitistischer Herr zu finden ist, da der Adelsehr von der Schwenkfeldischen und ubiquitistiscben Lehre einge-nommen ist. Ausserdem würden die Amberger durch einen Viztum,der nicht in die kurf., sondern in ihre Predigt ginge, hoch bestärkt;sie würden dies künftig als ein Recht beanspruchen und, damitnicht zufrieden, sofort auf völlige Freilassung ihrer Religion dringen
'Vgl. No. 455; Wittmann, Gesch. der Reformation in derOberpfalz, S. 89 ff.
2 Vgl. K. Menzel, Wolfgang von Zweibrücken, S. 135 ff: Kluck-hohn, Br. Fr. des Fr. I, XLIV ff; 1 A. 1. Wolfgang war Statthalter1551-1557, Friedrich 1557—1559.'