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3 (1903) 1587 - 1592
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613
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678. 1592 613

nach bestellt,uf ein bequemen heurat für I. Ch. Gn. zu gcdenkeu, 3.(8.)ita tarnen, ut caveatur a gynaecocratia. Und were zwar herzog Februarj. C, tochter vorhanden, darzu I. F. Gn. vor andern wolten raten." Heidel-Andere hätten andere Vorschläge getan: des K. von Dänemark ber BSchwester, die zweite Tochter Philipp Ludwigs Dorothea Sabina,die zweite Tochter des Herzogs von Preussen Maria,welchesletste doch S. F. Gn. aus sonderlichen Ursachen, furnemblich weilbewust, wie man der ort zu der religion affectionirt, nit ratenkönten. Und woferr S. Ch. Gn. nit lust hette zu demselbenpreussischen heurat, so hette die herzogin au S. herzog JohansenF. Gnaden begehrt, das man sich fürderlicli darüber erklerenvvolte. Und dieweil die herzogin über die beschehene VertröstungS. Ch- Gn. den bewusten schimpf erzeigt, so könt man ihr wohldurch Verweigerung dieses heurats den schimpf wieder zu hausweisen 1 ". 47) Der Kf. möge sich seine Schwester Christina be-fohlen sein lassen und auf ihre fürstliche Vermählung bedacht sein.48) Empfiehlt ferner die Wittwe des L. Philipp. 49) Da, wie J.berichtet ist,als S. Ch. Gn. der preussische heurat mit demeltesten freulein angetragen", nach Ausweis der Aktenzu mehreranreizung" vorgegeben wurde, die alleinige Sukzession in denjülichischen Landen falle nach Aussterben des dortigen Manns-stammes an die Herzogin von Preussen und dann an ihre ältesteoder zweite Tochter: will J. dem Kf. gründlichen Bericht darüberzuschicken, dass dem nicht so ist. Hätte die Heirat ihren Fort-gang erreicht, so wäre der Kf. übel beredet und das Haus Pfalzvielleicht in grosse Uneinigkeit, wie im bairischen Krieg 2 und sonst,gesetzt worden.Darzu 1. F. Gn. ihres teils nie geraten, auchnachmalen darzu ungern ursach geben, sondern solches liebervermiten sehen wolten." Bittet um Mitteilung des kurf. Gutachtensüber die dem Kf. zu schickenden Schriften, besonders über dasPrivilegium successiouis und die Union der jülichischen etc. Lande.50) Empfiehlt die hanauische Vormundschaft und die junge Herr-schaft, deren sich J. C. aus souderem Eifer angenommen. 51) GuteKundschaft und gewisse Zeitungen im eigenen Land und auswärtsins Werk zu richten. 52) Die Wiederlösung von Pfalzburg,seinerzeit zurückgegangen, ist nicht aufzugeben, im Interesse desganzen Vaterlands und des Hauses Pfalz; man kann von Pfalzburgdurch die Wälder unversehens bis nach Lautern kommen. DaJ. Bericht hat, Lothringen tue sich nach Geld um und sei Willensausser etlichen verpfändeten Stücken andere Stücke seines Fürsten-tums erblich zu verkaufen, könnte man vielleicht jetzt mit geringem

Geld Pfalzburg wieder au Pfalz bringen. 3 ___

Signatum Heidelberg, den 8 ten februarii anno etc. 1592."

Mo. No. 1004. Clif. Friedrichs IV. Ecgierungs-Autritt. 15921504. Or.

1 Vgl. No. 657.

2 Gemeint ist der Landshuter Erbfolgekvieg 1504.

s Die folgenden Punkte (mit neuer Numerirung: 1 bis 11) betreffenSonderangelegenheiten des Pf. Johann und seines Landes.