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24) Christian von Anhalt und seine Befehlshaber zeitig von dem 3.(8.)Todesfall zu berichten und, wie J. C nach dem Tod Christians Februarvon Sachsen getan, zur Beständigkeit zu ermahnen, 1 sowie das Heidel-deutsche Volk dem König zu empfehlen; J. ist erbötig an die Der £Obigen mitzuschreiben. 25) In Bestellung der neuen RegierungGutachten der Verwandten, Freunde und Räte einzuholen, worauszu ersehen, wer es mit dem Kf. treulich und gutgemeint. 26) EineGeneralkonvent der evangel. Stände, wie er von Kf. Ludwig aus-geschrieben, 2 aber durch dessen Ableben rückgängig gemacht wurde,angesichts des künftigen R. Tags, um für einen Mann wider diePapisten zu stehen, bei den weltlichen Mitkff. und bei L. Wilhelmin Anregung zu bringen. 27) Forderung aller Lehensleute zurLehensempfängniss, damit sie diese nicht bei andern nachsuchen. 828) Die von J. C mit J. errichtete Landsrettung 4 fortzusetzen undbenachbarte Stände beizuziehen. 29) Der Kf. möge deshalb etlicheRäte nach Strassburg abordnen, um mit Kapitel und Stadt, dochauf kurf. Ratifikation, zu handeln, und die Instruktion J. mitteilen,da an der mächtigen, mit den Schweizern verbündeten und beibenachbarten Städten und Ständen angesehenen Stadt nicht weniggelegen; die andern evangel. Fürsten, die Verwandte im Kapitelhaben, werden dann auch unter einander und mit den Kapitularenin ähnliche Vereinigung treten. 30) Die Sache dieser Kapitularenwie zur Zeit J. C. nicht zu verlassen. 6 31) Die im letzten ober-rheinischen Kreisabschied vereinbarte Kriegsverf. einsehen zu lassen.32) Der Kf. soll wegen der von J. C. geerbten Lande Sitz undStimme im oberrheinischen Kreis behalten und die geringe Kon-tribution nicht ansehen. 33) Nachdem J. wegen seines Katechismusmit seinen Brüdern in Streit geraten 6 und von diesen ein Kollo-quium vorgeschlagen worden ist, begehrt er Beratung hierüberdurch das geistliche Konsistorium hier und Mitteilung des Gut-achtens ; er will sich nicht in weitläufiges Gezänk mit den gegner-ischen Theologen einlassen, sondern nur seine Brüder besser unter-richten und die Wahrheit an den Tag bringen. 34) Wegen derReformation in Kursachsen und der gefangenen und verstricktenPersonen möge der Kf. L. Wilhelm ersuchen mit ihm u. a. zusam-men auf dem künftigen Landtag zu Torgau durch Schickung oderin Schriften beim Administrator und den Ständen sich der Ver-strickten anzunehmen und auf Abschaffung aller unordentlichenProzesse hinzuwirken. 35) Falls etliche dem Kf. raten sich allersogenannten fremden Händel zu entschlagen, eine ruhige Regierung
1 Vgl. No. 651.
2 Vgl. II. 205.
3 Am 26. Jan. erliess der Kf. an alle kurpfälzischen Lehensleuteein Verbot, etwaigen Befehlen Pf. Reichards nachzukommen (Ma. 301/3).Ein weiteres (gedrucktes) Mandat des Kf. an dieselben wegen derHuldigung, Heidelberg 1. Februar, Me. No. 1004.
•' Vgl. S. 405 A. 1.
5 Vgl. hiezu Meister, Kapitelstreit 406 f. (wo J. C. Tod irrtüm-lich auf den 3. Febr. 1592 verlegt ist).
c Vgl. No. 141; über das Kolloquium zu Neuburg im Dez. 1593Struv S. 495 ff.
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