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3 (1903) 1587 - 1592
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448
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Januar Pfalz: dafür. Brandenburg: „nicht mehr anzufahen dann man

Februar ausfuhren kan". Magdeburg und Ansbach: für Oberst und Aus-Torgau schuss. Hessen: „Vom gewalt des obersten solte geredt werdenwoltens ihre meinung auch sagen". Haben nur Befehl für Sachsenzu stimmen. Ausschuss wird gewöhnlich vom Obersten verordnetder selbst 2 Stimmen hat und von den andern je eine Personerfordert.

Sachsen: wollen die verglichenen Punkte zu Papier bringen.

Sonnabend 30. Januar Vormittags.

Sachsen - . 1 Der Kf., bei dem sie anfragten, bedaure, dass seine' Wünsche wegen der Truppenzahl keine Zustimmung gefundenhätten; ,,ob wohl beschwerlich eine zimbliche summe geldes fahrenzu lassen, so möchte doch bedacht werden, obs nicht besser,hierzu in der zeit was anzuwenden, dann künftig, da gott vor seiparticularia bei Unfriede zu geben". Vorschlag: 30 Monate An-lage und jährlich 10 Monate Nachschuss, „und da es je solt einenoder den andern mit erlegung zu viel, so könte doch die ent-richtung als aufn andern termin bei den ersten nachschuss odersonsten erleget werden".

Umfrage: 1) 30 Monate; 2) 10 Monate; 3) Zeit der Erledig-ung; 4) Schlüssel; 5) Pfennigmeister.

Pfalz; Wiederholen ihre frühere Erklärung, da mehr als25 Monate „künftig gegen pupillo" nicht zu verantworten; würdensich ev. einer Mehrheit für 15 oder 20 Monate anschliessen, stattdie Sache zerschlagen zu lassen; Sachsen möge ebenfalls für 20Monate stimmen und das Oberstenamt nicht aus den Händengeben, zumal man wahrscheinlich der Hülfe nicht so bald bedürfenwerde. Nachschuss: 2 Monate. Erlegung: bis zum Konvent zu ver-schieben. Schlüssel: die 3 Kff. und 2 der Ausschuss; Pfennig-meister: ad referendum. „Da andere bevelich uf 25 .monat zuschliessen, wolten sie sich mit ihnen vergleichen". Brandenburg:haben keine Resolution (des Kf.); bleiben bei ihren vorigen votis;andere nicht abzuschrecken; die Häuser Pfalz und Sachsen nichtvollständig; Mecklenburg tritt zurück; 30 Monate konnte selbstder Kaiser, da der Türke im Feld war, nicht erhalten. 1

Magdeburg: Noch keine Resolution. Schlüssel Kff. undAusschuss.

Ansbach: Befehl auf gemeines Werk; 20 oder 15, bezw,

2 oder 3 Monate; Einlegung nach Erkenntniss der Herren;Schlüssel: wie Magdeburg.

Braunschweig: „könte nicht weiter gehen dann gehört;violentia non diuturna"; andere nicht vor den Kopf zu stossen.

Hessen: Unvollständigkeit der 6 Häuser; gemeines Werk;15 oder 20 Monate; 10 Monate Zuschuss zu hoch. Erlegung durchdie Fürsten zu bestimmen; Leipzig und Frankfurt; Schlüssel:

3 Kff. und Ausschuss.

Sachsen: Der Kf. halte dafür, „weiln das geld einem jedenherrn zum besten bleibt, sei es eins, es liege in der bundnuss oder

i Vgl. Ritter, D. G. I, 276.