446 1591 485.
Januar Die Uebrigen alle für Leipzig, einige auch für Strassburg,
Februar wogegen Hessen bemerkt, bei Str. sei man des Gelds nicht mächtig-Torgau mit Ansbach für Frankfurt.
Sachsen: vorläufig nur eine Legstätte; ob Frankfurt oderLeipzig, oder lieber zwei fürstliche Personen?
Pfalz: für Frankfurt draussen; die übrigen für Frankfurt undLeipzig.
Sachsen: Bestellung der Befehlsleute; ob nicht wie auch derPunkt der 3 hohen Aemter bis zum Konvent der Herren zu ver-schieben? 1
Umfrage. Pfalz: Haben Befehl sich zu erklären. „Dieweildann Sachsen vermuglich, bei jaren und mit einer statlichen man-schaft versehen,* als geben sie S. Ch. Gn. die stimme zum general-obersten"; das Werk, obwohl noch klein, werde künftig stärkerwerden; vorläufig könnte es ja Sachsen durch einen Grafen ver-sehen lassen. Oberstleutnant: Kf. von Brandenburg oder, wenn esihm Alters halb nicht annehmlich, Magdeburg, „so sich in Ungarnbrauchen lassen." 2 Feldmarschalk: ein Kriegserfahrner; ,,muss derandern knecht sein".
Brandenburg: auf den Konvent der Herrn zu verschieben.
Magdeburg: ebenso, im andern Fall oberstes Amt Sachsen,Leutnant J. C.
Ansbach: mit Brandenburg. Braunschweig: ad referendum.
Hessen: sollen zum Obersten Sachsen, zum Leutnant Christianvon Anhalt vorschlagen, „so jung und freudig". Vor allem sichüber den Obersten zu vergleichen; von geringeren Befehlshabernkann ein jeder die Seinen dem Obersten benennen. Im Fall derVerschiebung auch einverstanden.
Sachsen: Für Verschiebung. Es muss zuerst das ganze Kriegs-wesen verfass-t, auch die Unterhaltung des Obersten, Leutnantsu. s. w. festgesetzt werden, wozu jetzt keine Zeit und Gelegenheit.Haben aber Befehl für das Amt des Obersten den Kf. von Bran-denburg und L. Wilhelm vorzuschlagen; „weiln die aber alt undunvermögend, schliessen sie uf Pf. Johann Casimirn als ein kriegs-erfahrnen"; Leutnant: Magdeburg. Ihr Herr sei noch zur Zeit imKriegswesen nicht erfahren.
Pfalz: Die Mehrheit für Sachsen als Obersten; „Pfalz hab vorsich bedenken, auch bevelich geben, da uf S. F. Gn. geschlossen,sich zu entschuldigen aus Ursachen, da die administration ein end,**hette es am vermögen nicht". Leutnant: wie vorher. Feld-marschalk: auch eine fürstliche Person; „geben zu bedenken, werqualificirt dazu"; die übrigen soll ein jeder selbst bestellen unddem Generalobersten namhaft machen.
* Ansb. Prot: „churf. zu Sachsen, der jung und mechtig".** Ebd.: „dan I. F. Gn. administration vileicht nicht lang [lenger ?]weren wurd".
1 Dies hatten Bünau und Weihe schon in ihrem Sehr, vom27. Jan. an Kf. Christian beantragt, mit dem Bemerken, die meistenwürden den Kf. zum Obersten vorschlagen. Vgl. No. 474.
2 Im Türkenkrieg 1566.