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bäbstischen stende trachten dahin, wann sie die stifte wieder be- Januarsetzen könten, so wurde es nicht unterlassen"; der Punkt geht Februarnicht allein auf die Religion, sondern auch auf die Verehelichung; Torgauman sieht beides an, wie Bremen auch geschieht. Mit Pfalz.
Ebenso Ansbach („leidlich zu setzen, damit ihn die herrenselbst nicht präjudiciren").
Braunschweig: hierauf nicht instruirt, ad referendum; aberihr herr hab selbst ein Stift, bleib auch nicht unverheirat". 1
Hessen: ebenso wegen Vorbehalts ad referendum; vielleichtwerden die noch Beizuziehenden mit einer solchen Restriktion nichtzufrieden sein; „trüge sich der fal künftig zu, könte mans etwoerinnern".
Brandenburg: unter Betonung der Defension und des Entgegen-kommens gegen die Papisten durch die Aufnahme Kölns in denKff. Verein," dahin zu sehen, „das man nicht andre dinge uf sichlade, so nicht in der verstendnis;* man könte nicht allen helfen,so nicht drin oder der freistellung halb clagen. Doch möge mansich der wort vergleichen, wie mans verkehren will".
Sachsen: wegen des Vorbehalts nicht instruirt;** die Inter-pretation stehe nicht Wenigen, sondern Kaiser und Reich zu; wereines Stifts halben angegriffen, nicht zu verlassen, aber könntennichts statuiren; ad referendum.
Magdeburg; Pfalz habe es wohl gemeint; „habe selbst keininteresse daran, dann er und jung herrn allein"; beim Rel. Fr.ao. 55 sei dieser Punkt vorgelaufen unter Widerspruch der Evan-gelischen ; „sei seithero gesucht und nicht für pragmatica sanctiogehalten". Eine Entscheidung über diese Frage wäre längst vonNöten gewesen; dann wäre die kölnische Sache unterblieben.Warum bleibt man nicht dabei, nachdem man es bei der Strass-burgischen Interzession gutgeheissen ? s Ohne diesen Punkt wärefür ihren Herrn dieses Werk nichts nütze; obwohl ein Stand desR. habe er doch zur Zeit nur das Stift; „ihr herr werde abspringen^'.
Hessen: Vor einer künftigen Beratung wäre „mittler weil einergefressen"; moderirte Erklärung zu machen.
Nachmittag.
Sachsen; verlesen wegen des Vorbehalts die Meinung ihresHerrn aus dessen Sehr, an Pfalz; bleibt bis zum Punkt der Kon-tribution und Abschied.
Beratung über § 3 bis 8: zu § 5: Pfalz dafür, dass es jetztbei den 6 Häusern bleibe; ebenso Braunschweig (obwohl nachhernotwendig, Sachsen, Würtemberg, Dänemark, die Stifter Bremenund Lübeck, Grafen, Holstein, Strassburg und Nürnberg beizuziehen)und Sachsen; Hessen: stimmen für sofortige Beiziehung Würtem-
* Ansbach. Prot.: „Kaiser hat sich erclert, er wer auf kein andernrel. fr. verpunden dan wie er im buch steet".
** Ebd.: „wissen sie, was Burckhardt in der Autonomia davongeschrieben".
1 Heinrich Julius war Postulirter von Halberstadt und seit April1590 zum zweiten Mal verheiratet (mit Elisabeth von Dänemark).
2 Vgl. II. 288.
8 Vgl. Meister S. 336.