Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
Seite
438
Einzelbild herunterladen
 

438 1591 485.

Ja"»ardas bapst, Spanien und Liga dasselebe verursacht". VerlesungFebruar beider Exordien.

Torgau Umfrage. Pfalz: seien nicht tenaces, wollten sich gegen einige

Zusätze mit dem sächsischen Entwurf vergleichen; verweisen aufein Sehr. L. Wilhelms an Sachsen vom Mai.

Brandenburg: für den sächsischen Entwurf unter Hinweisdarauf, dass ohne Beiziehung der andern Stände die Sechs sichnicht zu bemühen brauchten. Ebenso Magdeburg, obwohl alleswahr, was im pfälzischen gesetzt; Ansbach für ,,bede uf moder-ation"; Braunschweig: für den sächsischen, ganz besonders ffl rNichterwähnung Spaniens als eines R. Standes; es könnte sonstals Vermessenheit ausgelegt werden; Mecklenburg: bittet noch-mals ihn zu entlassen; Hessen: Aergerniss und Misstrauen zu ver-meiden ; man soll als Ursachen nur die schwierigen Läufe setzenPapst und Päpstische nicht nennen, für den sächsischen Entwurf-mit Rücksicht auf die künftig Beizuziehenden statt: A. C. undErklärungen, nur: A. C. zu setzen,

Sachsen :* Der Kf. sei jetzt selbst für Auslassung der Päpstischenund Spanischen, statt dessen: Widerwärtige; statt: Evangelischezu setzen: Gehorsame Stände. 1 Mecklenburg soll dabei bleiben.Die wiederholte Bitte Mecklenburgs um Entlassung abgelehnt.

Beschluss: nachträgliche Emendirung des Exordiums aufGrund der jetzigen Motive durch Sachsen.

1. Punkt- dass die consultationes sollen in Acht genommenwerden.

Pfalz: einfache Bezeichnung: Rel. Fr. schliesst eine Billigungdes geistlichen Vorbehalts in sich; verweisst auf Köln und Strass-burg; bei Uebertritt zur A.C. müsste künftig jedersein episcopatverlassen oder nicht heiraten"; schlagen vor: Rel. Fr.wie inA. C. verwandten verstanden".** Brandenburg: etliche Artikel,die in genere, auszuführen: A. C,, R. Konstitutionen, De-fension, Ausnehmung des Kaisers. Ueber Vorbehalt wollen siesich hernach erklären. Magdeburg: Vorbehalt wohl in Acht zunehmen; die juramenta so geschärft,das kein ehrlicher mannkeinen darauf tuen kann"; Magdeburgs einmütige Postulirung amKaiserhof nicht angesehen;I. Mt. erklere sich, das sie wohldamit zufrieden, soll sich nichts. zu befahren haben; aber die

Fr. temporal machen, Papst nicht konsentirt,Jesuwiter vil krig an-gericht"; Jurisdiktion und Bann des Papstes, der viele Stücke imR. an sich ziehe; im sächsischen:man wol gotliche warheit dempfen,mocht sich wider evangelische Stent legen".

* Ansbach. Prot:Ir eingang sei I. H. selber missfellig".

** Ansbach. Prot: .,Rel. fr. inmassen derselb bisher von unsern hernverstanden und für richtig gehalten, auch gegen kaiser also vorgebenwurd".

1 Vgl. No. 474: Culmann an J. C, s. d. (jedenfalls nach den Ver-handlungen am 29. Januar): Bei der Einleitung der Akte wurde erwähnt,ob nicht die A. C. aus dem Spiel zu lassen sei, damit auch päpstischeStände künftig zu dieser Verständniss gebracht werden möchten,inmassen dan E. F. Gn. dessen, und das auch pabstische stend darzuzuziehen, zu Cassel insonderheit gedacht haben sollen" (Mc. Conc, nachAuszug von Geh. Rat Ritter).