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struktion (deren Cop. er übergab) gebunden, wolle aber die JanuarErklärung an seinen Herrn bringen und für dessen Beitritt wirken. FebruarSein Herr könne aber ohne seine Landschaft sich in keine Ver- Torgauständniss begeben und sei auch im Fall ihrer Einwilligung nichtin der Lage zu kontribuiren, da er mit seinem geringen Ein-kommen kaum die R. und Kreislasten tragen könne. Der Kaiserwäre jedenfalls auszunehmen und sein Herr wolle sich in Profan-sacben nicht einlassen. Bittet ihn der Konsultation zu erlassenu nd ihm Abschiift des Vorhaltens zu geben sowie die weiterenVerhandlungen ad referendum mitzuteilen. Sein Herr erklärteübrigens einem Stand der alten ungeänderten A. C. im Fall einesAngriffs auch ohne Bündniss beistehen zu wollen. Wegen der aufdas Ende der Beratungen verschobenen Sachen, da sie dem "Werk,anhängig, werde er sich nicht aufzuhalten brauchen. 'Tritt ab.Verlesung seiner Instruktion.
Umfrage. Pfalz: dem Gesandten die mündliche Vorhaltungschriftlich für seinen Herrn zuzustellen; zur Beratung zuzulassen.Ebenso alle Uebrigen.
25. Januar Nachmittag-Sächsische Proposition an Mecklenburg (im obigen Sinn, mitZurückweisung der Bedenken wegen der Landschaft und der Kon-tribution, für die Herzog Ulrich nur für seine Landeshälfte ver-anschlagt werde; wegen Eximirung des Kaisers werden alleAnwesenden sich gebührlich zu erklären wissen.)
Mecklenburg: bittet um Aeusserung, ob und wie lange ernoch der Beratung beiwohnen könne.
Sachsen: ob nicht heute M. Instruktion abzuschreiben und derAnfang auf morgen zu verschieben. Umfrage: Pfalz mit Sachsen:ebenso trotz einzelner Bedenken über die Verzögerung die Uebrigen.Sachsen bemerkt noch, Braunschweig sage recht; „deliberationes,qnae fuerint post prandium, non sunt".
Dienstag 26. Januar.
Sachsen: Verstehen die Abfertigung ad ratificandum dahin,dass man in den vornehmsten Punkten auf Vollziehung bei derZusammenkunft der Fürsten jetzt schliessen, die andern ad rati-ficandum nehmen solle, da sonst dieser Konvent unnötig gewesensei und die Sache gar liegen bleiben würde.
Pfalz: Da der Plauische Abschied von allen gebilligt, nunmehrdavon zu reden, „wie solcher abschied in formam zu bringen";zu unterscheiden zwischen Notel und Abschied. Brandenburg:von einer allgemeinen Annahme des Plauischen Abschieds sei nichtdie Rede. Ansbach: PI. A. und Artikel vorzunehmen. Braun-schweig: mit Brandenburg. Mecklenburg: sein Herr hat den PI.A. keineswegs gebilligt. Hessen: Die Notel vorzunehmen; waszu schwer,'auf Ratifikation. Sachsen: über das Werk sei maneinig, nur über die Punkte noch nicht. Verlesung des PI. A.
Umfrage. Pfalz: Zwei Entwürfe der Praefation,* von Pfalzund Sachsen; man muss wegen der Posterität das Werk motiviren,
* Ansbach. Prot: Im pfälzischen Exordium hervorgehoben: Rel.